Es geschah im Oktober 2014 in Zollikon. Der schizophrene Täter stach mit mehreren Messern zuerst auf seinen Vater, dann auf seine Mutter ein – so heftig, dass bei einem Messer die Klinge abbrach und beide Eltern starben.
Das Bezirksgericht Meilen verurteilte den Mann im Juli 2016 zu 20 Jahren Gefängnis wegen mehrfachen Mordes. Die Gefängnisstrafe wurde aufgeschoben, um dem psychisch kranken Mann eine Therapie zu ermöglichen. Gegen das Urteil hat die Verteidigung Berufung eingelegt.
Vor dem Zürcher Obergericht hat der Verteidiger am Montag einen Freispruch gefordert: Er argumentierte, der Beschuldigte sei in einem konfliktbelasteten Elternhaus erniedrigt und geschlagen worden, habe 2011 eine Schizophrenie entwickelt und unter Einfluss dieser psychischen Krankheit am Ende seine Eltern getötet.
Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten hingegen vor, die Familienverhältnisse zu dramatisieren. Ausserdem widersprach sie der Darstellung, der Angeklagte habe im Wahn gehandelt.
Das Obergericht folgte der Staatsanwaltschaft und bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts: Der Mann erhält eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren, die zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben wird – eine sogenannte kleine Verwahrung.