Das Wichtigste in Kürze
- Der ehemalige Urner Cabaretbetreiber Ignaz Walker hat 2010 einen Killer auf seine damalige Frau angesetzt.
- Zu diesem Schluss ist das Urner Obergericht gekommen.
- Es verurteilt den Mann wegen versuchten Mords und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren.
- Er kündigte bereits an, das Urteil erneut weiterzuziehen.
- Am Rande der Urteilsverkündung erhob Walker indirekt Vorwürfe gegen das Obergericht.
Das Urner Obergericht hat seinen Schuldspruch im Falle Ignaz Walker damit begründet, dass es die Indizien neu bewertet habe. 2016 hatte es den Beschuldigten vom Vorwurf freigesprochen, 2010 einen Auftragskiller auf seine damalige Frau angesetzt zu haben.
Das Bundesgericht hatte den Freispruch aufgehoben und vom Urner Obergericht verlangt, dass es die Indizien neu beurteile. Zudem hatte es festgestellt, dass der Beschuldigte kein Opfer eines Komplottes seiner damaligen Gattin sei.
Das Obergericht habe den Fall im Lichte des Bundesgerichtsurteils neu gewürdigt, sagte der Vorsitzende Thomas Dillier am Montag in Altdorf bei der Urteilsverkündung. Der Freispruch sei 2016 nach dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» gefällt worden.
An der Täterschaft gebe es keinen Zweifel
Das Obergericht beurteilte Zeugenaussagen, Telefonkontakte, Schussrekonstruktionen, Alibis und Motive neu. Es gebe rechtsgenügliche Beweise für die Schuld des Beschuldigten, sagte Dillier.
Der Beschuldigte müsse die Person gewesen sein, die den Auftrag für die Schüsse auf seine Frau gegeben habe. An der Täterschaft des rechtskräftig verurteilten Auftragskillers gebe es keinen Zweifel.
Die Frau war beim Anschlag schwer verletzt worden. Das Gericht sprach den Beschuldigten des Mordversuchs in Mittäterschaft schuldig. Dazu kommt eine Schussabgabe des Beschuldigten auf einen Gast; diese Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens durch das Obergericht hatte das Bundesgericht bestätigt.
Walker muss nicht sofort ins Gefängnis
Für beide Delikte legte das Obergericht eine Strafe von 10 Jahren fest. Angerechnet wird die Zeit, die er bereits in Untersuchungshaft war. Die Haft muss der Verurteilte allerdings nicht sofort antreten. Es bestehe laut dem Gericht keine Fluchtgefahr.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird die Justiz auch weiterhin beschäftigten. Ignaz Walker hat vor, das Urteil erneut weiterzuziehen, wie er in Altdorf sagte.
Walker schiesst gegen Gericht
Nach der Verkündung des Urteils machte Walker eine erstaunlichen Aussage vor den Medien. Er habe schon vor der Verkündung gewusst, dass er schuldig gesprochen werde: «Durch Telefonanrufe in der Nacht habe ich das Urteil bereits gekannt.»
Damit wirft Walker dem Obergericht indirekt vor, es habe jemand vorgängig vertrauliche Informationen weitergegeben – und so das Amtsgeheimnis verletzt.
Gericht reagiert gelassen
Das Urner Obergericht hat vom Regionaljournal zum ersten Mal von diesen Aussagen erfahren. Man wolle darauf aber erst reagieren, wenn genauere Angaben oder eine Beschwerde vorliegen würden, schreibt Obergerichtspräsident Rolf Dittli:
«Solange Herr Walker seine bisher bloss in den Medien erhobene Behauptung nicht wenigstens substanziiert, sehe ich keinen Anlass, um eine Untersuchung zu eröffnen.»
Auf der Seite des Verurteilten gibt es hierzu keinen Kommentar. Der Anwalt von Ignaz Walker sagt auf Anfrage, er wisse nicht ob sein Mandant eine offizielle Beschwerde einreichen werde.