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Prozess in Basel Menschen-Schmuggler zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt

Der Angeklagte soll in kurzer Zeit rund 140 Menschen von Italien durch die Schweiz nach Deutschland oder Frankreich geschmuggelt haben. Im vergangenen November wurde er in Basel auf frischer Tat erwischt.

Am Freitag stand ein 49-jähriger Italiener vor dem Basler Stragericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, er habe im vergangenen Jahr zwischen Mitte Oktober und Ende November rund 140 Menschen geschmuggelt. Meistens habe er sie in Mailand oder Como in seinen Kleinbus eingeladen, dann in die Schweiz transportiert oder noch weiter nach Süddeutschland und ins Elsass. Transportiert habe der Schlepper vorwiegend Afrikaner, die zuvor aus Libyen übers Mittelmeer nach Italien geflüchtet waren.

Vor Gericht erhielt man den Eindruck: Der Beschuldigte ist vermutlich nicht der ganz grosse Fisch im Milliardengeschäft des Menschenhandels. Für den Italiener sei das Schmuggeln von Flüchtlingen ein lukrativer Nebenverdienst gewesen, fand die Staatsanwaltschaft. Die Flüchtlinge seien ihm vermittelt worden von zwei unbekannten Hintermännern.

Nur geringe Beträge verlangt

Interessant ist, wie viel Geld der Schlepper von den Flüchtlingen verlangt hat: Auf den ersten Blick ist der Preis für eine Fahrt von Italien nach Süddeutschland erstaunlich unspektakulär: umgerechnet zwischen 80 und 160 Franken. Weil der Schlepper aber viele Flüchtlinge transportiert habe, habe er in einem Monat bis zu 8500 Franken eingenommen.

Die Basler Behörden setzten dem Treiben dann im vergangenen November ein Ende. Sie erwischten ihn, als er mit einem Kleinbus voller afrikanischer Flüchtlinge in der Stadt unterwegs war. Der Beschuldigte beteuerte vor Gericht, dies sei die einzige Fahrt mit Flüchtlingen ohne gültigen Ausweis gewesen, die er gemacht habe. Das Gericht schenkte ihm jedoch keinen Glauben. Aufgrund von Chat-Protokollen auf dem Handy des Angeklagten lasse sich nachweisen, dass mindestens elf Flüchtlingstransporte stattgefunden hätten.

Acht Jahre Landesverweis

Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 30 Monaten Haft - 12 Monate unbedingt und 18 Monate bedingt. Zudem erhielt er einen Landesverweis, der acht Jahre gültig ist.

(Regionaljournal Basel, 06:32/17:30 Uhr)

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