- Vor dem Bezirksgericht Zofingen mussten sich vier Personen der Firma Geminis Marketing GmbH verantworten.
- Ihre Dienstleistung werbesperre.ch soll vermeintlich vor unerwünschten Werbeanrufen schützen. Dabei arbeitet die Firma selber mit fragwürdigen Praktiken.
- Die Aargauer Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unlauteren Wettbewerb vor und fordert bedingte Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Verteidigung fordert einen Freispruch für die vier Angeklagten.
- Das Urteil soll schriftlich eröffnet werden.
Die Firma Geminis Marketing GmbH sorgte in den vergangenen Jahren für Dauerärger. Geminis belästigte Leute per Telefon, um ihnen einen Eintrag in einer Werbesperrliste zu verkaufen. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtete mehrmals über zahlreiche Beschwerden wegen der Dienstleistung werbesperre.ch und fragwürdigen Verkaufspraktiken.
Auch beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gingen hunderte Beschwerden ein. Betroffene beklagten sich einerseits, dass sie von Geminis trotz Sterneintrag im Telefonbuch per Telefon belästigt wurden. Andererseits beschwerten sie sich über Rechnungen für ein Abo, das sie nie abgeschlossen hätten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO reichte 2015 deshalb bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Strafantrag ein.
Grosser Prozess in Zofingen
Vier Personen der Firma Geminis Marketing GmbH standen wegen unlauterem Wettbewerb vor Gericht. Auf ihrer Homepage werbesperre.ch würden sie irreführende oder falsche Angaben über die Firma sowie deren Waren und Leistungen machen. In der Anklageschrift sind Dutzende Fälle aufgeführt, bei denen Personen mit aufdringlichen und aggressiven Methoden zum Abschluss eines Abos gedrängt wurden.
Der Prozess in Zofingen ging am Donnerstag zu Ende – er dauerte zweieinhalb Tage. Das Urteil soll innerhalb der nächsten 10 Tage schriftlich eröffnet werden.