Zum Inhalt springen
Viele Menschen auf Brücke
Legende: Kurz nach Mitternacht kam es am Rande der Streetparade 2016 zum blutigen Vorfall. Keystone

Prozess Streetparade-Angriff Mit dem Messer acht Zentimeter tief in die Brust gestochen

Weil sie Festivalbesucher angegriffen haben sollen, mussten sich zwei junge Männer vor Gericht verantworten.

Der Vorwurf: An der Streetparade 2016 soll ein 19-Jähriger zwei Festivalbesucher niedergestochen haben. Zuerst soll der Beschuldigte eine Frau angemacht haben. Als diese nicht darauf einging, kam es zu einer Auseinandersetzung. Die beiden späteren Opfer gingen dazwischen und es kam zu einer Prügelei.

In deren Verlauf stach der Beschuldigte mit einem Klappmesser auf die beiden Männer ein – gemäss Anklageschrift erlitten beide Männer rund acht Zentimeter tiefe Stichverletzungen. Der Angreifer und sein Komplize wurden kurze Zeit später verhaftet.

Das will die Staatsanwaltschaft : Die Staatsanwaltschaft fordert für den Hauptangeklagten eine Gefängnisstrafe von zwölf Jahren wegen mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung. Der zweite Beschuldigte soll mit einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestraft werden. Ihm wird vorgeworfen, die beiden Opfer getreten zu haben.

Das will die Verteidigung: Der Verteidiger des Hauptangeklagten findet zwölf Jahre Gefängnis zu viel. Der Angeklagte habe sich wie ein Jugendlicher verhalten. Der Verteidiger fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Strafe soll aber zugunsten einer Therapie aufgeschoben werden.

Der sagen die Beschuldigten : Die beiden Beschuldigten sind weitgehend geständig. Der Hauptangeklagte erklärte allerdings, er habe nicht direkt angegriffen, sondern sich nur verteidigt. Beide Männer betonten während der Verhandlung, die Tat sehr zu bereuen.

Das Urteil: Das Bezirksgericht verurteilte gemäss NZZ den Hauptbeschuldigten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren, die aber zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben wird. Der zweite Beschuldigte erhielt eine bedingte Strafe von zwei Jahren. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Meistgelesene Artikel