Vor zwei Jahren hatte die Psychiatrie Baselland das Baugesuch für einen Neubau an der Goldbrunnenstrasse am Rande des bestehenden Psychiatrie-Areals eingereicht. Das Kantonsgericht stoppt jetzt die weitere Planung. Das Vorhaben sei zwar zonenkonform, befand das Gericht, den nötigen Abstand zum Röserenbach werde aber nicht eingehalten. Das Gericht wies daher die Sache ans Bauinspektorat zurück.
Gestolpert ist das Projekt, weil der Kanton ein Gesetz nicht bundesrechtskonform umgesetzt hatte. Es sind also nicht Mängel der Baueingabe, sondern Fehler, die der Kanton verschuldet hat, die nun zu Bauverzögerungen führen.
Grosse Enttäuschung
Hans-Peter Ulmann, CEO-Psychiatrie Baselland, ist überhaupt nicht erfreut: «Ich bin über den Kanton enttäuscht, dass es soweit gekommen ist.»
Die Gerichtspräsidentin nannte es «bedauerlich, dass ein so wichtiges Projekt eine Zwangspause und eine Zusatzschlaufe» einlegen müsse. Nicht ausgeschlossen hat das Gericht mit seinem Entscheid indes die Möglichkeit einer - im Bundesrecht ebenfalls vorgesehenen - Ausnahmebewilligung. Doch dies müsse zuerst von einer Fachinstanz - dem Bauinspektorat - beurteilt werden; das Kantonsgericht könne dies nicht tun.
Nicht gefolgt ist das Kantonsgericht den Beschwerdeführern in weiteren Punkten. So erachtete es insbesondere das in einer Zone für öffentliche Werke geplante Bauprojekt an sich als zonenkonform.