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«Niemand gibt gerne zu, dass er einen schlechten Schuss abgegeben hat»
Aus Regionaljournal Graubünden vom 14.10.2019. Bild: Keystone
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Qualität von Wildfleisch Jäger haben Mühe bei der Beurteilung

Seit 2017 müssen Jäger die Fleischqualität des geschossenen Wilds deklarieren. Nicht alle sind dabei ehrlich.

Ein schlechter Schuss, eine lange Nachsuche oder ein Tier, das krank ist: Dies kann dazu führen, dass das Fleisch eines Wildtieres ungeniessbar wird. Sobald Anzeichen für eine verminderte Qualität vorliegen, muss das Fleisch in der Metzgerei untersucht werden. Ob eine solche Kontrolle nötig ist, entscheiden seit 2017 die Jägerinnen und Jäger.

Stichproben des Bündner Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit haben im vergangenen Jahr ergeben, dass Tiere von der Jägerschaft immer wieder als unbedenklich eingestuft wurden, obwohl es Anzeichen für verminderte Qualität gab. «Eine gewisse Anzahl Tiere wurde falsch deklariert», sagt Kantonstierarzt Giochen Bearth.

Noch keine Bussen

Bei rund einem Fünftel der Tiere sei die Fleischqualität falsch deklariert worden, sagt Bearth. In einem Bericht der Sonntagszeitung wird der aktuelle Jahresbericht des Bündner Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit zitiert, wonach «bis zu 30 Prozent der Wildtierkörper falsch beurteilt wurden.»

Giochen Bearth vermutet, dass die Jägerinnen und Jäger noch wenig über das Thema Fleischhygiene wissen. Er gehe aber auch davon aus, dass bei der Beurteilung der Fleischqualität geschummelt wird. Bussen wollen die Behörden vorerst keine verteilen. Die Jägerschaft soll die Möglichkeit haben, sich an die neuen Regeln zu gewöhnen.

Der grösste Teil der untersuchten Tiere war trotz Bedenken bei der Jägerschaft geniessbar. Im letzten Jahr mussten nur 0,3 Prozent aller geschossenen Tiere entsorgt werden.

Zwei Qualitätsklassen

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Einwandfreie Wildtiere werden als A-Tiere deklariert und dürfen ohne weitere Abklärungen verkauft werden. Sogenannte B-Tiere müssen zuerst von einem bewilligten Wildbearbeitungsbetrieb begutachtet werden, bevor sie zum Verzehr freigegeben werden dürfen. Die Deklaration als B-Tier erfolgt, sobald der Jäger oder die Jägerin eine Verunreinigung am Fleisch oder den Organen feststellt. Auch wenn ein Tier nach dem Schuss für längere Zeit ungefunden liegen bleibt, muss das Fleisch kontrolliert werden.

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