Laut einem Bericht, den die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Baselbieter Landrats veröffentlicht hat, sollen in der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) nicht mehr benötigte Dienstfahrzeuge unter ihrem Wert an Mitarbeitende verkauft worden sein. Der Verkauf von Fahrzeugen an Mitarbeitende sei zwar nicht verboten, jedoch wurden laut dem GPK-Bericht geltende Richtlinien verletzt. Zudem fehlten zu den Verkäufen einiger Fahrzeuge Verkaufsbelege.
Merkwürdige Kündigung in der BUD
Für die Untersuchung der GPK hatte die Kommission Informationen von einem Mitarbeiter der Bau- und Umweltschutzdirektion erhalten, wobei die GPK das Geschlecht dieses Informanten explizit offenlässt. Diese Informationen wurden von der Finanzkontrolle an die BUD weitergeleitet. Und im letzten August erhielt der betreffende Mitarbeiter dann die Kündigung.
Sabine Pegoraro, Vorsteherin der BUD, bestreitet allerdings, dass es einen Zusammenhang zwischen der Untersuchung der Kommission und der Kündigung des Mitarbeiters gebe.
Landräte haben Zweifel
Alle Mitglieder der GPK, mit denen das Regionaljournal sprechen konnte, zweifeln die Version von Regierungsrätin Pegoraro derweil an. Wenn man die Zeitspanne betrachte, in der das alles passiert sei, komme man fast nicht umhin, einen solchen Zusammenhang anzunehmen, sagt Simone Abt (SP).
Auch für GPK-Präsident Hanspeter Weibel sei der Zusammenhang zwischen den Auskünften der entlassenen Person und ihrer Entlassung «unzweifelhaft» gegeben. «Wir haben in allen Dokumenten und Unterlagen, die wir überprüft haben, nichts gefunden, das einen anderen Schluss zuliesse», sagt Weibel. In der Personalakte der betroffenen Person - und diese hat immerhin über 20 Jahre für die BUD gearbeitet - habe die GPK keine negativen Einträge gefunden.
Der Landrat wird sich ebenfalls noch mit dem Fall beschäftigen, wenn der Bericht der GPK ins Parlament kommt. Zudem prüft die Staatsanwaltschaft derzeit, ob sie wegen der Autoverkäufe in der BUD eine Untersuchung einleitet.