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Raserprozess am Strafgericht Mit 100 km/h durchs Kleinbasel

Ein 28-Jähriger wollte sich einer Polizeikontrolle entziehen. Er muss sich wegen Gefährdung des Lebens vor Gericht verantworten.

Die Raserfahrt begann in der Hammerstrasse im Kleinbasel. Mitte Mai 2017 um 1 Uhr früh stieg der 28-jährige Fahrer in sein Auto und fuhr mit quietschenden Reifen los. In der Klingentalstrasse versuchten zwei Polizisten, den Fahrer mit Handzeichen zum Anhalten zu bewegen. Dieser habe jedoch Gas gegeben, so dass sich die Polizisten mit einem Schritt zur Seite retten mussten.

Es folgte eine wilde Verfolgungsjagd it Blaulicht und Martinshorn durchs Kleinbasel Richtung Deutschland. Der 28-Jährige soll dabei laut Staatsanwaltschaft durch mehrere Tempo-30-Zonen mit bis zu 100 Kilometern pro Stunde gerast sein. Zudem habe er andere Verkehrsteilnehmer wiederholt auf gefährliche Weise überholt. Zu stehen kam er schliesslich in Grenzach, ennet der Landesgrenze. Dort fuhrt er in eine Mauer. Der Fahrer blieb unverletzt, sein Beifahrer erlitt leichte Blessuren.

«Wurde in der Disco bedroht»

Für diese Raserfahrt durch Basel und Grenzach muss sich der 28-Jährige seit Montag vor dem Basler Strafgericht verantworten. Er selber macht geltend, er sei in Panik geflüchtet. Vor seiner wilden Fahrt sei er in der Disco Fame mit einer Waffe bedroht worden. Er habe Angst gehabt. Daher könne er sich an seine Fahrt gar nicht mehr richtig erinnern. Er wisse nicht mehr, wie schnell er gefahren sei und welchen Weg er nahm.

Die Verkehrsdelikte, die er begangen haben soll, fallen unter den sogenannten Raserartikel, auf dem mindestens ein Jahr Gefängnis steht. Der Fahrer muss sich vor Gericht aber auch wegen Gefährdung des Lebens verantworten.

«Raserartikel» - SVG Art. 90

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Der sogenannte Raserartikel ist in der Schweiz seit 2013 in Kraft. Er schreibt vor, dass wer übermässig schnell fährt, zwingend mit mindestens einem Jahr Gefägnis bestraft werden muss. Dies gilt zum Beispiel für einen Raser, der mit 70 km/h durch eine 30er-Zone fährt. Seit Einführung des Raserartikels gab es in Basel-Stadt 13 Verurteilungen, die darunter fallen, im Baselbiet 37. Diese Zahlen hat die «bz Basel» im Sommer publiziert.

Der Gerichtsprozess wurde am Montagmittag wegen Abwesenheiten von Zeugen unterbrochen und im November fortgesetzt. Die Urteilsverkündigung ist dann auf den 9. November angesetzt.

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