Vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland mussten sich am Montag die beiden Co-Präsidenten der Jungen SVP Bern verantworten. Bei dem Prozess ging es um eine Zeichnung, welche vor den kantonalen Wahlen im März 2018 in den sozialen Medien gepostet wurde. Sie machte Stimmung gegen Transitplätze für ausländische Fahrende.
Die Illustration zeigt einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. Dazu steht: «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner.» Die Berner Einzelrichterin sah darin einen Fall von Rassendiskriminierung und verurteilte die zwei Jungpolitiker zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen.
Pikant ist aus Basler Sicht zudem: einer der beiden Männer arbeitet als Polizist bei der Kantonspolizei Basel-Stadt. Diese ist als Arbeitergeberin des einen Jungpolitikers alles andere als glücklich. Zum Urteil sagt der Basler Polizeisprecher Topraz Yerguz: «Das sind natürlich nicht Schlagzeilen, mit denen wir in Verbindung gebracht werden wollen. Diskriminierung von Personen verstösst gegen alle Werte, für welche die Polizei steht.»
Kündigung möglich
Solche Fälle hätten personalrechtliche Konsequenzen, diese könnten bis hin zu einer Kündigung reichen, sagt Polizeisprecher Yerguz weiter. So lange das Urteil aber noch nicht rechtskräftig ist, könne er nicht sagen, was mit dem betreffenden Polizisten geschehe. Die beiden Jungpolitiker wollen das erstinstanzliche Urteil «höchstwahrscheinlich» weiterziehen, wie sie auf Anfrage von SRF News sagen.