Es gibt im Berner Oberland zahllose Häuser ausserhalb der Bauzonen, die sich eigentlich für eine Renovation oder Umnutzung eignen würden. Für junge Familien. Oder als Zwei-Generationen-Wohnhaus. Oder als Scheune, die zur Werkstatt wird. Alles voll erschlossen mit Strasse, Strom und Wasser.
Lasst uns wenigstens die Möglichkeit, bestehende Bauten zu nutzen. Es braucht keinen Quadratmeter Kulturland.
Aber da steht der Artikel 24 des Eidgenössischen Raumplanungsgesetzes im Weg. Und vor allem die mittlerweile sehr restriktive Bewilligungspraxis des Kantons Bern, weil ihn der Bund gerüffelt hat.
Tatsächlich gelten eine Aussentreppe, eine Wärmepumpe im Freien, eine Lukarne oder ein angehobenes Dach als Volumenvergrösserung, die nur noch in Ausnahmefällen bewilligt wird.
«Da ist eine Verwaltungspraxis entstanden, die ich nicht mehr erklären kann. Bei mir stapeln sich Baugesuche in der Grössenordnung von 10 Millionen Franken, die nicht mehr bewilligungsfähig sind», sagt Regierungsstatthalter Christian Rubin vom Verwaltungskreis Frutigen/Niedersimmental.
Aufstand der Oberländer Gemeinden
72 von 80 Berner Oberländer Gemeinden wollen diesem aus ihrer Sicht absurden Zustand ein Ende setzen. Denn sie sehen in der Umnutzung von bestehenden Bauten eine Chance, Wohnraum bieten zu können, auch wenn sie praktisch keine neuen Bauzonen mehr schaffen können.
Mit einer Petition an die Berner Regierung will das Berner Oberland nun eine Revision des Raumplanungsgesetzes anregen. «Es braucht ein pragmatischer, flexibler Umgang, auch wenn wir wissen, dass die gesetzlichen Sachzwänge bestehen», sagt Gemeinderatspräsidentin Barbara Josi von Wimmis.
Zuständig sind da die Eidgenössischen Räte. Drei Standesinitiativen für eine Lockerung berät der Ständerat im Juni.
Und im bernischen Grossen Rat will eine überparteiliche Motion erreichen, dass der Kanton mit einem Einzonungs-Pool etwas mehr Reaktionsvermögen erhält. Das Thema Raumplanung im Alltag ist abermals auf der politischen Agenda.