Bis 2019 haben die Kantone Zeit, ihr Raumplanungsgesetz anzupassen. Es soll so angepasst werden, dass künftig verdichteter gebaut und sparsamer mit Bauland umgegangen wird. Am Mittwoch hat der Glarner Landrat sein Raumplanungsgesetz beraten.
Einer der umstrittensten Punkte war die Mehrwertabgabe. Wieviel muss der Eigentümer eines neu eingezonten Grundstücks der Gemeinde abgeben, wenn er in dieses Land investiert und es aufwertet? Die Ratslinke wollte mindestens 30 Prozent des Gewinns, die SVP 20 Prozent. Der Rat folgte der Kommission und der Regierung mit der Mehrwertabgabe von mindestens 20 Prozent.
Das Gesetz muss noch in zweiter Lesung beraten werden. Das letzte Wort hat die Landsgemeinde.