Die St. Galler Regierung will, dass die Staatsanwaltschaft für das Erteilen von Bussen beim Verhüllungsverbot zuständig ist. Dies deshalb, weil die Polizeikräfte vor Ort nicht mit der nötigen Klarheit feststellen könnten, ob das Verhalten einer verhüllten Person strafbar ist oder nicht. Der St. Galler SVP-Kantonalpräsident Walter Gartmann findet, jeder Polizist könne das.
Jeder Polizist kann feststellen, ob ein vermummter Hooligan gefährlich ist, also kann er das auch bei einer Burkaträgerin.
Auch FDP und SP sind mit der Regelung unzufrieden, aber aus anderen Gründen. Die Regierung gehe zwar den richtigen Weg, sagt SP-Präsident Max Lemmenmeier, da die Polizeikräfte entlastet würden. Aber dafür würden viele bürokratische Abläufe nötig.
Die neue Regelung mag richtig sein. Damit wird aber ein beträchtlicher bürokratischer Aufwand nötig.
Die FDP ärgert sich. Dass die Staatsanwaltschaft für die Bussen zuständig sei, sei vernünftig, sagt Fraktionschef Beat Tinner.
Wir haben immer gesagt, dass dieses Gesetz für die Galerie ist.
Aber unter dem Strich zeige dies nur, dass das neue Verhüllungsverbot in der Praxis nicht anwendbar sei. Das habe sich bereits in der politischen Debatte im Kantonsrat herauskristallisiert.