Strassenmusik kann Freude machen – oder stören. Letzteres tue sie in Thun öfters, schreibt der Gemeinderat: «Geschäftsleute, Anwohnerinnen und Passanten fühlen sich durch die Musik gestört.» Das gelte besonders, wenn mehrere Musikgruppen gleichzeitig in der Innenstadt aufspielten. «Zudem werden Lautstärke und Qualität des Dargebotenen bemängelt.»
Bereits im Jahr 2012 reichte die SVP-Fraktion ein Postulat zur «Regelung der Spielzeiten von Strassenmusikanten» ein. Im Jahr 2014 folgte eine Petition der Innenstadtgenossenschaft Thun (IGT). Jetzt kommt der Gemeinderat den Forderungen nach und verschärft die Regeln.
Kleinproduktionen bleiben bewilligungsfrei, wenn
- sie von höchstens zwei Personen dargeboten werden (bisher 8 Personen)
- auf die Möglichkeit zum Geldspenden lediglich durch Hinstellen eines Hutes oder Ähnlichem aufmerksam gemacht wird
- keine Verstärkeranlagen verwendet werden
- keine CDs oder andere Artikel verkauft werden
Der neue Standort muss zudem neu mindestens 200 Meter vom vorigen entfernt sein (bisher 100 Meter).
Tageskarten sind Pflicht
Für Darbietungen in der Innenstadt müssen neu beim Polizeiinspektorat kostenlose Tageskarten bezogen werden. Pro Tag werden höchstens drei Karten ausgestellt. Erfüllt eine Darbietung die Voraussetzungen nicht oder ist keine Tageskarte mehr verfügbar, muss beim Polizeiinspektorat eine Bewilligung beantragt werden.
Wenn die Kulturschaffenden die Ruhezeiten oder die Auflagen verletzen, können die Mitarbeitenden des Polizeiinspektorats eine Kleinproduktion abbrechen und die Tageskarte einziehen. Dasselbe gilt, wenn eine Kleinproduktion minimale Qualitätsanforderungen offensichtlich nicht erfüllt.
Manche haben nicht den geringsten Ansatz von Musikalität.
A propos Qualität – wie misst man die? Vorspielen gehen müsse niemand, sagt der Thuner Gemeinderat Peter Siegenthaler. Aber es gebe Leute, die den ganzen Tag in der Stadt ein wenig an ihrer Gitarre ziehen oder auf ihrer Geige spielen. «Und es ist dermassen unmelodiös, dass man sagen muss, da ist nicht im Geringsten ein Ansatz von Musikalität vorhanden.» Dann müsse man den Leuten sagen, dass es besser wäre, sie würden den Platz verlassen. Siegenthaler sagt aber auch: «Es ist kein wahnsinnig grosses Problem.»
Die neue Thuner Verordnung für kulturelle Kleinproduktionen tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.