Kantonsrat Peter Zurkirchen (CVP) und 40 Mitunterzeichner verlangen, dass Luzern das Ermächtigungsverfahren einführe. Dieses habe den Zweck, die Beamten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit vor unbegründeten, insbesondere mutwilligen Strafuntersuchungen zu schützen.
Im Kanton Luzern unterliegen Anzeigen gegen Staatsangestellte dem gleichen Prozedere wie die übrigen Anzeigen: Die Untersuchungsbehörden ermitteln und entscheiden dann, ob sie bei Gericht Anklage erheben. In Kantonen mit Ermächtigungsverfahren führt eine spezielle Behörde eine Vorprüfung durch und ermächtigt allenfalls die Strafverfolger, ein Verfahren zu eröffnen.
«Keine positive Wirkung»
Nach Einschätzung des Luzerner Regierungsrates hat das Ermächtigungsverfahren aber nicht die erwartete positive Wirkung für die Staatsangestellten, da dieses meist in der parlamentarischen Öffentlichkeit stattfinde. Das angebliche Verbrechen oder Vergehen der Amtsperson erhalte dadurch grosse Publizität, selbst wenn die Strafanzeige unbegründet sei.
Das Verfahren sei ineffizient und aufwendig und involviere eine Vielzahl von Personen. Es gebe keine Anzeichen, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht mit mutwilligen Anzeigen umgehen könnten. Diese würden rasch erkannt und ohne grossen Aufwand abgeschlossen.