Der Luzerner Regierungsrat will kein Verbot für Stacheldraht-Zäune erlassen. Auch andere Zäune könnten für Tiere gefährlich sein, wenn sie nicht sachgemäss erstellt und kontrolliert würden.
Der Regierungsrat lehnt ein Postulat von Monique Frey ab. Die grüne Kantonsrätin verlangt, dass der Regierungsrat neue Stacheldraht-Zäune verbietet und den Ersatz durch tierfreundlichere Alternativen fördert.
Frey argumentiert, dass Stacheldraht-Zäune schlecht sichtbar und wegen der scharfen Spitzen sehr gefährlich für Mensch und Tier sein könnten. Wild- und Weidetiere könnten sich verletzen, wenn sie einen Stacheldraht-Zaun überspringen, unterqueren oder wenn sie in einen solchen Zaun laufen würden.
Besser als ein Verbot ist, die Zäunungen gezielt zu wählen, sie dauerhaft und sachgemäss zu erstellen und regelmässig zu kontrollieren.
Der Regierungsrat sagt zwar: Stacheldraht stelle ein nicht zu unterschätzendes Verletzungs-Risiko dar. In der Pferde- und der Alpaka-Haltung sei er deswegen verboten.
Trotzdem hält der Regierungsrat ein generelles Stacheldraht-Verbot für unangemessen. Besser sei es, die Zäunungen gemäss dem spezifischen Nutzungszweck zu wählen, sie dauerhaft und sachgemäss zu erstellen und regelmässig zu kontrollieren.
Nicht nur Stacheldraht-Zäune, sondern alle unsachgemäss erstellten und vernachlässigbaren Zäune könnten ein Problem darstellen, erklärt der Regierungsrat. Solche Zäune seien schon nach heutigem Recht unzulässig und könnten verzeigt werden. Ein kantonales Verbot von Stacheldraht ohne entsprechende Norm im eidgenössischen Tierschutzrecht sei nicht sinnvoll.