Die Linkspartei BastA hat an ihrer Parteiversammlung am Mittwochabend beschlossen, bei den kommenden Regierungsratswahlen im Herbst mit einer Co-Kandidatur anzutreten. Das heisst, zwei Personen sollen sich einen Sitz in der Regierung teilen, sollten sie gewählt werden. Ob eine solche Co-Kandidatur rechtlich möglich ist, lässt BastA nun mit einem Gutachten abklären. Wer allenfalls die beiden Kandidierenden sein könnten, ist ebenfalls noch offen.
BastA-Co-Präsidentin Heidi Mück erklärt den ungewöhnlichen Entscheid damit, dass BastA für neue Modelle einstehe. Die Arbeit soll für den Einzelnen weniger werden und auf mehrere Schultern verteilt werden. Eine Co-Kandidatur sei daher die logische Schlussfolgerung, sagte sie gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF.
Eine spannende Idee, die man nun diskutieren muss.
Die Parteiversammlung möchte ihre Co-Kandidatur auf eine gemeinsame Liste mit der SP und den Grünen setzen. Bei den möglichen Partnern stösst die Job-Sharing-Idee auf unterschiedliche Reaktionen. «Wir Grünen sind offen für solche Sharing-Modelle. Das ist eine spannende Idee, die man nun diskutieren muss», sagt Harald Friedl, Parteipräsident der Basler Grünen.
SP-Präsident Pascal Pfister hat noch offene Fragen. Grundsätzlich sei die Idee nicht schlecht, sagt Pfister. «Wenn aber zwei Leute Wahlkampf machen können für einen Sitz ist das unfair den anderen Kandidaten gegenüber», sagt Pfister.
Rechtliche Bedenken
Auch rechtlich stellten sich Fragen, sagt Markus Schefer , Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Basel. «Juristisch muss man eine solche Doppelkandidatur eingehend klären und es wäre sinnvoll, wenn man dies unabhängig von konkreten Kandidatinnen und Kandidaten macht.»