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Immer mehr Aargauerinnen und Aargauer beteiligen sich aus dem Ausland an politischen Entscheiden
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 23.05.2019. Bild: zvg: Kanton Aargau
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Aargauer im Ausland Immer mehr Stimmbürger reden aus dem Ausland mit

  • Im Frühling 2019 hat sich der zehntausendste Auslandschweizer im Aargauer Stimmregister eingetragen, wie die Staatskanzlei meldet.
  • Die Auslandschweizer bilden damit nun die viertgrösste Stimmgemeinde im Kanton Aargau, nach Aarau, Wettingen und Baden. Gut zwei Prozent der Aargauer Stimmbevölkerung leben also im Ausland.
  • Per Briefpost oder E-Voting können die registrierten AuslandschweizerInnen an nationalen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen.

Aargauer in 120 Ländern

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  • Die ausgewanderten Aargauerinnen und Aargauer leben in total 120 verschiedenen Ländern, schreibt der Kanton. Die meisten wohnen in Deutschland, Frankreich, den USA oder Italien.
  • Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können im Aargau per Briefpost oder E-Voting an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Rund zwei Drittel nutzen die elektronische Stimmabgabe bereits, freut sich der Kanton.
  • E-Voting ist im Aargau für Auslandschweizer seit neun Jahren möglich.

Der zehntausendste Auslandschweizer, der sich im Stimmregister eingetragen hat, ist Lucien Perrinjaquet aus Gontenschwil, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilt. Perrinjaquet ist nach Brasilien ausgewandert, arbeitet jetzt als Lehrer im Ort Curitiba. «Natürlich habe ich an den Abstimmungen vom 19. Mai 2019 teilgenommen», wird er in der Medienmitteilung des Kantons zitiert.

Mann vor Turnhalle in Brasilien
Legende: Der Lehrer Lucien Perrinjaquet vor der Turnhalle «Kanton Aargau» an seinem Wohn- und Arbeitsort Curtiba in Brasilien. zvg: Kanton Aargau

Allerdings hätten nicht alle seine Lehrerkollegen aus der Schweiz, die in Brasilien unterrichten, die Abstimmungsunterlagen so früh erhalten wie er. «Da ihre Unterlagen erst wenige Tage vor der Abstimmung in Curitiba eintreffen und in ihren Kantonen kein E-Voting möglich ist, bleibt ihnen eine politische Mitsprache verwehrt».

Momentan können Auslandschweizer im Gegensatz zur einheimischen Bevölkerung das E-Voting-System des Aargaus nutzen, diese Möglichkeit besteht seit neun Jahren. Laut Angaben der Staatskanzlei nutzen rund zwei Drittel der Stimmenden aus dem Ausland die elektronische Stimmabgabe, mit steigender Tendenz.

Politische Rechte von AuslandschweizerInnen

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Gemäss dem Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland dürfen Schweizer Staatsangehörige auch aus dem Ausland an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Ausserdem dürfen AuslandschweizerInnen auch selber Initiativen und Referenden lancieren. Voraussetzung für Ausübung der politischen Rechte ist die Volljährigkeit und der Eintrag im Auslandschweizerregister, das von den Kantonen geführt wird.

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