Er hatte sich im Januar 2015 massiv über die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde im Kanton Zürich aufgeregt. Seiner Wut liess er auf seinem Facebook-Profil freien Lauf: Man müsse die Kesb-Mitarbeitenden in ein Vernichtungslager stecken, man solle ihm die Köpfe dieser Leute bringen, solle sie vorher quälen - so schrieb er es in das soziale Netzwerk.
Nun wird der heute 51-jährige Mann deswegen bestraft. Das Bezirksgericht Rheinfelden verurteilte ihn wegen «öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten» zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate gefordert.
«Sehr massive» Drohung
Das Gericht begründet sein Urteil damit, dass die Drohungen «sehr massiv» gewesen seien. Man wolle mit diesem Urteil auch ein «Zeichen setzen», dass solche Drohungen und Gewaltaufforderungen im Internet nicht tolerierbar seien, erklärte die Gerichtsschreiberin auf Anfrage von SRF.
Zudem hält das Gericht fest, dass auch Äusserungen auf dem eigenen Facebook-Profil als öffentlich gelten. Schliesslich seien die Behörden im Kanton Zürich auf den Mord-Aufruf des Fricktalers aufmerksam geworden - das zeige ja, dass der Text öffentlich einsehbar gewesen sei.
Gefängnis ist nicht zwingend
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann an das Aargauer Obergericht weiter gezogen werden. Der Verteidiger erklärte gegenüber SRF, er warte zunächst das schriftliche Urteil ab.
Zudem betont das Gericht auf Anfrage, dass eine Freiheitsstrafe von acht Monaten zum Beispiel auch in Halbgefangenschaft «abgesessen» werden könne. Darüber entscheidet aber der Straf- und Massnahmenvollzug.
Man trage mit dem Urteil den persönlichen Umständen des Angeklagten Rechnung. Der vorbestrafte Mann ist Vater mehrerer Kinder und hat nach langer Arbeitslosigkeit wieder eine feste Anstellung als Chauffeur.
Er selber hatte vor Gericht betont, dass er eine solche Äusserung nicht wiederholen würde. «Mir war nicht klar, was das alles auslöst», so der Mann wörtlich. Er sei nicht gewalttätig, die Drohung sei nicht wirklich ernst gemeint gewesen.