Der 51-jährige Schweizer war wegen mehrfacher Vergehen angeklagt. Unter anderem warf ihm die Aargauer Staatsanwaltschaft öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeiten und Beschimpfung vor, wie aus der Anklageschrift hervorgeht.
Der Mann hatte 2015 im öffentlichen Bereich auf seinem Facebook-Account Mitglieder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb angegriffen und dabei auch zu schweren Verbrechen aufgerufen.
Jeder der mir einen Kopf der kesb bringt, wird belohnt!!!...
Unter anderem hatte der Mann aus dem Bezirk Rheinfelden dazu aufgerufen, Kesb-Mitglieder zu töten und zu quälen. Dies hat er getan, nachdem im Kanton Zürich eine Mutter ihre beiden Kinder getötet hatte und die Kesb in diesem Zusammenhang in den sozialen Medien in die Kritik geriet.
Am Mittwoch begann der Prozess gegen den Mann. Die Aargauer Staatsanwaltschaft fordert eine zehnmonatige Freiheitsstrafe sowie eine Geldstrafe. Zusätzliche solle eine ältere bedingte Strafe wegen anderer Delikte in eine unbedingte Strafe umgewandelt werden. Ausserdem solle der Mann zwei Jagdgewehre, die er besitzt, abgeben müssen.
Die Verteidigung fordert einen Freispruch für den reuigen Mann. Vor Gericht beteuerte er, dass er zum Zeitpunkt der Facebook-Posts nicht ganz bei sich gewesen sei. Als Schmerzpatient habe er einen Medikamenten-Cocktail intus gehabt. Ausserdem sei er in einer schwierigen privaten Phase gewesen.
Das Urteil des Bezirksgerichts Rheinfelden wird am Donnerstag erwartet.