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Aargau Solothurn Das Feuerwehrunglück Gretzenbach hat politische Folgen

Der Nationalrat will Opfer von gesundheitlichen Spätschäden besser stellen. Er hat sich am Donnerstag als Erstrat dafür ausgesprochen, dass solche Schäden erst nach 20 Jahren verjähren sollen statt wie heute nach 10 Jahren. Zum Entscheid hat auch das Feuerwehrunglück Gretzenbach beigetragen.

Zehn Jahre ist es bereits her. 2004 sterben sieben Feuerwehrmänner bei einer Brandkatastrophe in Gretzenbach. Sie wollen einen Brand in einer Tiefgarage löschen, als die Decke einbricht und die Feuerwehrmänner unter sich begrägt.

2011 spricht das Solothurner Obergericht zwei Bauherren vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung frei. Die Fehler, die beim Bauen der Garage passiert waren, waren beim Unglück bereits verjährt.

Künftig soll dies anders sein. Der Nationalrat hat am Donnerstag entschieden, die Verjährungsfrist von 10 auf 20 Jahre zu erhöhen. Im Rat wurde explizit auch auf das Feuerwehrunglück von Gretzenbach verwiesen. Bevor die neue Regelung definitiv gilt, muss als nächstes noch der Ständerat darüber befinden.

Video
Freispruch im Fall Gretzenbach
Aus Schweiz aktuell vom 27.10.2011.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 44 Sekunden.

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