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Der Kanton Solothurn hat seit Anfang Januar ein Krebsregister.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 03.01.2019. Bild: Keystone
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Daten zur Gesundheit Krebsregister jetzt auch im Kanton Solothurn

  • Der Bund macht die Vorgabe: Ab 2020 muss jeder Kanton ein Krebsregister haben.
  • Der Kanton Solothurn erfüllt die Auflage. Seit dem 1. Januar 2019 ist sein Register in Betrieb.
  • Er schliesst sich an das Krebsregister der Universität Bern an. Dort werden sämtliche Daten in anonymer Form erfasst.

Krebsregister Aargau

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Der Aargau hat seit 2013 ein Krebsregister. Der Kanton führt es nicht selber, sondern hat diese Aufgabe einer unabhängigen Stiftung übertragen. Bei der Gründung wurde die Unabhängigkeit als sehr wichtig erachtet, weil damals noch keine Pficht zur Datensammlung bestand. Eine Angliederung an ein Spital des Kantons hätte nach Ansicht der Stifter die freiwillige Ablieferung von Daten anderer Leistungserbringer gefährdet.

«Mit der vollständigen Erfassung der Krebserkrankungen kann man z. B. beurteilen, welche Arten von Krebs auftreten und wie sie verteilt sind», das sagt Lukas Fenner, der Solothurner Kantonsarzt. Er ist vom Nutzen des kantonalen Krebsregisters überzeugt: «Es sind dann auch Aussagen möglich über die Art der Behandlung und über die Qualität dieser Behandlungen.» Vor allem beim häufigen Darm- oder Brustkrebs erhoffen sich die Fachleute Fortschritte bei den Therapien.

Bis jetzt hatte der Kanton Solothurn kein Krebsregister. Der Aufwand und die Kosten für ein solches Instrument seien zu hoch, hiess es immer vonseiten der Regierung. Aber da der Bund das Register vorschreibt, muss der Kanton Solothurn nun mitmachen. Er fährt kein Sonderzüglein, sondern schliesst sich einem bereits bestehenden Krebsregister an, nämlich jenem der Universität Bern, die es für den Kanton Bern führt.

Patienten haben ein Vetorecht

In diesem Register werden sämtliche Daten zu Krebspatienten und deren Behandlung erfasst. Selbstverständlich anonym, versichert Kantonsarzt Lukas Fenner. Der Datenschutz sei sehr wichtig. Ärzte und Spitäler müssten ihre Patienten darüber informieren, dass Daten ins Krebsregister kommen. «Eine Patientin oder ein Patient hat aber ein Vetorecht. Sie oder er kann verhindern, dass Daten weitergegeben werden», so Fenner.

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