Vorgesehen ist, dass Spitäler, Ärzte und Gesundheitsinstitutionen Krebsfälle dem zuständigen kantonalen Register melden müssen. Dieses leitet dann die Daten in anonymisierter Form an das nationale Register weiter. Es gibt also neu eine gesetzliche Deklarationspflicht.
In einem jährlichen Krebsmonitoring und in vertiefenden Berichten sollen die Daten ausgewertet werden. Betroffene Patienten können sich jedoch jederzeit und ohne Angabe von Gründen gegen die Benutzung ihrer Daten wehren oder sich über deren Verwendung informieren.
Zunahme der Erkrankungen
Gesundheitsminister Alain Berset erinnerte vor dem Ständerat, dass in der Schweiz jährlich 38'000 Menschen an Krebs erkranken und über 16‘000 Menschen sterben. Da die Bevölkerung immer älter werde, sei mit einer Zunahme der Krebserkrankungen zu rechnen.
Heute gibt der Bund für die Krebsregistrierung jährlich 1,4 Millionen Franken aus. Das neue Gesetz führt zu Mehrausgaben von 1,13 bis 1,62 Millionen. Die Vorlage muss wegen einer kleinen formalen Differenz nochmals vor die grosse Kammer.
Das Parlament ist sich einig: Die neue Datenbank wird Prävention, Früherkennung und Behandlung verbessern.