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Bei der Aargauischen Kantonalbank soll sich nichts ändern
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 03.03.2020. Bild: Keystone
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Diskussion im Aargau Sie bleibt «unsere» Kantonalbank

Das Aargauer Kantonsparlament will nichts von einer Privatisierung der AKB wissen. Auch die Staatsgarantie bleibt.

Darum gibt es die Diskussion: Für die einen geht es um die grundsätzliche Frage, ob es die Aufgabe des Staates ist, eine Bank zu haben. Vor allem für die Aargauer FDP ist klar, die Kantonalbank soll eine Aktiengesellschaft werden. Das heisst, die Bank soll privatisiert oder zumindest teilprivatisiert werden. Mit dieser Forderung steht die FDP jedoch weitgehend alleine da. Eine grössere Diskussion löst die Staatsgarantie aus.

Darum ist die Staatsgarantie umstritten: Falls die Kantonalbank ins Schlingern gerät, müsste der Kanton Aargau und damit der Steuerzahler dafür geradestehen. Das heisst, er müsste finanziell einspringen. Es ist klar, dass dies eine grosse Belastung für die Kantonsfinanzen wäre. Es gibt jedoch noch einen weiteren Grund, der für die Abschaffung spricht. Es gibt eine Wettbewerbsverzerrung. Andere Banken haben keinen Kanton im Rücken, der im Notfall einspringt. Das Geld ist damit bei der Kantonalbank viel sicherer angelegt.

Nicht nur theoretisches Risiko

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Legende: Keystone

Eine kollabierende Kantonalbank kann den Steuerzahler richtig teuer zu stehen kommen. Dies sah man im Kanton Solothurn in den 1990er Jahren. So hatte die Solothurner Kantonalbank mit dem kriminellen Banker Werner K. Rey Geschäfte gemacht. Zudem übernahm sie die marode Bank in Kriegstetten. Dies führte zu grossen Verlusten. Letztlich musste der Kanton Solothurn die Bank für über 360 Millionen Franken retten und privatisierte sie. Danach wurde sie als Solothurner Bank SoBa dem Schweizerischen Bankverein verkauft. Seit dem Jahr 2000 gehört die Bank der Basler Versicherung.

Darum ändert sich nichts: Die Mehrheit im Aargauer Kantonsparlament war sich einig, es gibt nur den Status quo oder eine Vollprivatisierung. Ein Zwischending würde keinen Sinn machen. Wenn zum Beispiel die Staatsgarantie abgeschafft würde, würde trotzdem der Kanton als Eigentümer für die Bank geradestehen müssen. Staatsgarantie hin oder her. Aber mit der Staatsgarantie muss die Aargauische Kantonalbank dem Kanton jährlich etwas abliefern. Der Kanton profitiert also. Auch eine Privatisierung wollte eine Mehrheit des Parlaments nicht. Schliesslich würde dies ohne Not geschehen, da es der Kantonalbank gut gehe. Der Entscheid war mit 94 zu 36 Stimmen deutlich.

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