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Hochseilartist Freddy Nock vor Gericht
Aus Schweiz aktuell vom 11.12.2019.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 13 Sekunden.
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Erstinstanzliches Urteil Freddy Nock der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig

  • Das Bezirksgericht Zofingen AG hat Hochseilartist Freddy Nock der versuchten vorsätzlichen Tötung seiner Ehefrau schuldig gesprochen.
  • Das Gericht verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 2.5 Jahren.
  • Nock kommt für die Dauer von drei Monaten auf Antrag des Staatsanwalts in Sicherheitshaft.

Gemäss Bezirksgericht besteht Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr. Der 55-Jährige muss 10 Monate absitzen. Für den Rest gewährte ihm der Richter einen bedingten Strafvollzug, mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Die Gerichtspräsidentin sagte am Mittwochabend bei der Urteilseröffnung, für einen Schuldspruch müsse der Angeklagte nicht geständig sein. In diesem Fall stehe – wie oft bei häuslicher Gewalt – Aussage gegen Aussage. Es obliege dem Gericht, die Glaubhaftigkeit der Aussagen zu prüfen.

Gericht: Aussagen des Opfers «authentisch»

Nock hatte gemäss Urteil versucht, seine Frau im März 2013 mit einem Kissen zu ersticken. Er habe die Frau aufs Bett geworfen und das Kissen mit beiden Händen auf den Kopf der Frau gedrückt, hielt die Gerichtspräsidentin fest. Diese habe sich leblos gestellt, daher sei nichts Schlimmeres geschehen.

Es habe Erstickungsgefahr bestanden. Nock habe erst von der Frau abgelassen, als sich diese nicht mehr gewehrt habe. Die Frau habe keine Abwehrchance gehabt, denn Nock sei ein «durchtrainierter Extremsportler».

Die Frau habe von Beginn an widerspruchsfrei ausgesagt und keine pauschalen Beschuldigungen erhoben. Auch habe sie die Tat nicht erfunden. Die Aussagen des Opfers seien «glaubhaft und authentisch». Daran bestehe kein Zweifel, hiess es bei der Begründung des Urteils.

Freispruch in mehreren Punkten

Das Bezirksgericht sprach Nock von den Vorwürfen der mehrfachen Gefährdung des Lebens und der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei der Befragung durch die Gerichtspräsidentin verweigerte Nock die Aussage. Die Frau wurde an der Verhandlung als Auskunftsperson befragt, während Nock in einem Nebenraum alles per Video mitverfolgte. «Er wollte Macht über mich», sagte sie. Sie schilderte die erste Gewaltattacke. Ihr Mann habe sie mehrfach gewürgt, bis sie keine Luft mehr bekommen habe.

Staatsanwalt forderte 7.5 Jahre Haft

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 7.5 Jahren gefordert. Es sei wiederholt zu massiver Gewalt gekommen. Der Angeklagte habe allen «das Leben zur Hölle» gemacht, sagte er. Der Angeklagte zeige keinerlei Reue oder Einsicht.

Der Verteidiger wollte einen Freispruch erreichen. Er zerpflückte die Anklageschrift. Die Sachverhalte seien nicht belegt. Der Tötungsvorsatz sei eine Erfindung der Staatsanwaltschaft.

Verteidiger: «Toxische Beziehung»

Es sei jedoch richtig, dass es zu Tätlichkeiten gekommen sei. Die Frau sei aggressiv und streitsüchtig geworden, wenn sie zu viel getrunken habe. Sie habe ihren Mann auch mit einer Küchenkelle geschlagen. Der Verteidiger sprach von einer «toxischen Beziehung».

Die beiden getrennt Lebenden liefern sich auch ein Seilziehen um das Sorgerecht für ihren achtjährigen Sohn.

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