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Fernwärme-Zwang Stadt Solothurn unterliegt vor Bundesgericht

  • Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von fünf Grundeigentümern wegen des Solothurner Fernwärme-Zwangs gutgeheissen.
  • Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hatte letztes Jahr noch zugunsten des Fernwärme-Zwangs entschieden.
  • 2010 hatte der Gemeinderat der Stadt Solothurn den Masterplan Energie und damit einen Fernwärme-Zwang beschlossen.
  • Weil die Einwohnergemeinde Solothurn vor Bundesgericht unterlegen ist, muss sie die Beschwerdeführer mit 10'000 Franken entschädigen.

Die Sache geht nun zurück an die Stadt Solothurn, die einen neuen Entscheid treffen muss. Grund für die Aufhebung des vorangegangenen Entscheids des Solothurner Verwaltungsgerichts ist die Verletzung des rechtlichen Gehörs der Beschwerdeführer.

Konkret ist es ihnen nicht möglich nachzuvollziehen, warum ihre Parzellen zu jenen gehören, die zwingend an das Fernwärmenetz angeschlossen werden. Die von den Behörden dafür festgelegten Kriterien sind zu wenig klar, hält das Bundesgericht fest. So könnten die Betroffenen nicht kontrollieren, ob die Behörden bei der Festlegung des Perimeters korrekt vorgegangen seien.

Kritik an Solothurner Behörden

Das Bundesgericht übt in seinem Urteil weitere Kritik an den solothurnischen Behörden. Bei der Planung eines Vorhabens wie dem vorliegenden Fernwärmenetz muss der Bevölkerung grundsätzlich die Möglichkeit zur Mitwirkung gewährt werden.

Dies ist gemäss Bundesgericht in diesem Fall nur rudimentär geschehen. Das Informations- und Mitwirkungsverfahren bewege sich «am unteren Ende des noch Zulässigen». Das Gericht begrüsst deshalb, dass die Stadt Solothurn für die weitere Bauetappe inzwischen ein formelles Mitwirkungsverfahren eingeführt hat.

Der Solothurner Stadtpräsident Kurt Fluri meint auf Anfrage von SRF, dass er als Liberaler zwar auch gegen Zwang sei. Aber: «Die Energiepolitik der Schweiz, welche vor kurzem vom Volk bestätigt wurde, will erneuerbare Energien fördern und den CO-2 Ausstoss reduzieren. Dafür wäre Fernwärme ideal.» Der Entscheid des Bundesgerichts stehe in einem gewissen Widerspruch zu der Schweizer Energiepolitik, so Fluri.

Die Stadt prüft laut Fluri nun das weitere Vorgehen. Beschlossen sei noch nichts. Auch der Anschlusszwang, welcher im «Masterplan Energie» der Stadt festgelegt ist, werde sicher zur Sprache kommen.

Das Solothurner Fernwärmenetz

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Seit 2007 nutzt die Regio Energie die überschüssige Wärme der Kehrichtverbrennungsanlage Kebag in Zuchwil. Bereits hat sie über 23 Kilometer Leitungen verbaut. Die Fernwärme wird in Form von heissem Wasser (80 bis 130 Grad) zu den Endverbrauchern geleitet. Das abgekühlte Wasser fliesst dann über ein zweites Rohr in in die Fernwärmezentrale zurück.

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