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Wer sich nicht integrieren will, muss mit Sanktionen rechnen.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 12.12.2019. Bild: Keystone
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Fördern und fordern Was tun, wenn es mit der Integration hapert?

Das ist das Projekt «start.integration»: Das Projekt richtet sich an alle neu zugewanderten Ausländer. Sie haben ihr erstes Gespräch mit einem Integrationsbeauftragten direkt in ihrer Wohngemeinde - und nicht mehr beim Kanton, so wie früher. Dank des Projekts kennen Gemeinden die ausländischen Einwohner vom ersten Tag an, dies soll die Integration erleichtern. So können die Gemeinden auch jene Personen, die ein «Risiko» darstellen, besser erkennen.

Gute Erfahrungen: Laut Hilda Heller, Fachexpertin für Integration beim Amt für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn, läuft das Projekt «start.integration» bis jetzt gut. In 90 Prozent der Solothurner Gemeinden hätten bis jetzt solche Erstgespräche stattgefunden. Insgesamt seien es über 1000 Gespräche gewesen.

Was, wenn es nicht gut läuft? Bis jetzt suchte man in den Gemeinden jeweils individuelle Lösungen, wenn es bei der Integration haperte. Neu gibt der Kanton die Anleitung «Fordern» heraus, die den Gemeinden eine Hilfe bietet. Gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz sind Ausländer nämlich zur Integration verpflichtet. Wenn sich eine Person zum Beispiel weigert die Sprache zu lernen, kann sie zum Beispiel damit sanktioniert werden, dass sie ihre Familie nicht nachziehen darf.

Was ist das Ziel? Das Ziel sei letztlich die schnellere und besser Integration, sagt Hilda Heller. Wenn man die Ausländer bereits bei einem ersten Gespräch in ihrer Wohngemeinde darüber aufklärt, was man von ihnen erwartet und welche Folgen es hat, wenn sie diese Erwartungen nicht erfüllen, dann führe dies zu mehr Klarheit und zu weniger Problemen.

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