Die Investitionen für Hochwasserschutz- oder andere Wasserbau-Massnahmen belasten den Kanton in den nächsten Jahren weniger als früher angenommen. Auf der anderen Seite stehen teure Sanierungen belasteter Standorte an – etwas beim sogenannten Stadtmist Solothurn oder den Kugelfängen von Schiessanlagen.
Die Mittel des heutigen Altlastenfonds reichen nicht aus, um die Kosten zu decken, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Solothurn. Deshalb findet ein Umdenken statt.
Die Erträge aus der Gewässernutzung – Abgaben der Betreiber von Flusskraftwerken – sollen deshalb nicht nur für den Wasserbau, sondern auch für die Altlastensanierung verwendet werden. In diesem «Topf» sind laut dem Kanton genügend Mittel vorhanden.
Der Grund: Mit der Umstellung auf das Rechnungsmodell HRM2 würden die Investitionen nicht mehr sofort abgeschrieben, sondern verteilt über 40 Jahre. Die Erträge aus der Gewässernutzung seien deshalb angewachsen und könnten nicht genutzt werden.
Mit Altlastensanierung Grundwasser schützen
Ausschlaggebend für die Sanierung von Deponien und Schiessständen sei immer auch der Gewässerschutz, so Martin Würsten, Chef Amt für Umwelt, im Interview mit Radio SRF.
Dazu gehöre nicht nur der Schutz von Bächen oder Flüssen, sondern auch des Grund- und somit Trinkwassers. Es liege daher auf der Hand, den Verwendungszweck der Erträge aus der Gewässernutzung auszuweiten.
Im Kanton Solothurn seien genügend finanzielle Mittel vorhanden, damit Wasserbau und Altlastensanierung aus dem gleichen «Topf» finanziert werden könnten. Dazu muss das Gesetz über Wasser, Boden und Abfall angepasst werden. Diese Revision geht nun in die Vernehmlassung. Eingaben können bis im Februar gemacht werden.