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Schuldspruch wegen «besonders skrupelloser» Tat
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 26.08.2020. Bild: Colourbox
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Gerichtsurteil Schwiegervater muss wegen Mordes zehn Jahre ins Gefängnis

  • Ein Mann, der 2017 in Gerlafingen seinen Schwiegersohn erschossen hat, muss wegen Mordes für zehn Jahre ins Gefängnis. Dieses Urteil hat das Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt gefällt.
  • Der heute 57-jährige Schwiegervater hatte zwei Mal aus nächster Nähe auf das Opfer geschossen. Die Tat sei besonders skrupellos, so das Gericht.
  • Der Mord ereignete sich, als der Täter zu einem Streit seiner Tochter mit dem Schwiegersohn stiess.
  • Er habe mit seiner Tat die Familienehre retten wollen, heisst es in der Urteilsbegründung. Der Schwiegersohn habe die Tochter verlassen wollen.

Bei der Tat sei der in Nordmazedonien aufgewachsene Mann ruhig und gelassen geblieben. Als das Opfer nach dem ersten Schuss am Boden lag, habe der Täter ein weiteres Mal abgedrückt. Danach habe er die Polizei alarmiert, ist den Gerichtsakten zu entnehmen. Diese Meldung bei der Polizei, das Geständnis sowie die Reue der Tat vor Gericht wirkten sich strafmildernd aus.

Nicht verurteilt wurde der Mann wegen Gefährdung des Lebens. Die Solothurner Staatsanwaltschaft hatte diese gefordert, weil der 57-Jährige nahe an seiner Tochter vorbeigeschossen hatte. Er sei davon ausgegangen, dass die Tochter unversehrt bleibe, sagt nun das Gericht.

Keine Absicht oder Exekution?

Der Täter sagte vor Gericht, die Tat tue ihm leid. Er habe versucht, seinen Schwiegersohn nicht schwer zu verletzen. Der Verteidiger führte aus, sein Mandant habe keine Tötungsabsicht gehabt. Er habe in einer «heftigen Gemütsbewegung» geschossen, weil er Angst um seine Tochter hatte. Der Schwiegersohn habe de Frau mit Tod gedroht. Die Frau hat vor Gericht von häuslicher Gewalt durch den Ehemann gegen sie und die Kinder berichtet.

Der Verteidiger forderte vier Jahre Gefängnis wegen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft hingegen verlangte eine Freiheitsstrafe von 16.5 Jahren wegen Mordes und Gefährdung des Lebens. Der Mann habe seinen Schwiegersohn in dessen Wohnung in Gerlafingen richtiggehend exekutiert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Täter befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 17:30 Uhr, 26.8.2020;

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