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Aargau Solothurn Gränicher Werkstatt-Mord: Gericht verurteilt beide Angeklagten

15 Jahre Gefängnis: So lautet das Urteil des Bezirksgerichts Aarau für den einen Angeklagten. Das Strafmass für den effektiven Mörder steht dagegen noch nicht fest. Dies wird erst später festgelegt.

Ein Polizist steht vor dem Gebäude der mobilen Einsatzpolizei.
Legende: Der Prozess fand in den Räumen der mobilen Einsatzpolizei in Schafisheim statt. Keystone

Im Prozess um den Werkstattmord vom Oktober 2012 in Gränichen (AG) hat das Bezirksgericht Aarau beide Angeklagten wegen Mordes für schuldig gesprochen. Der 51-jährige Schweizer soll für 15 Jahre ins Gefängnis. Er stiftete einen Bosnier zum Mord an.

Das Strafmass für den 43-jährigen Bosnier, der im Oktober 2012 die tödlichen Schüsse auf den 31-Jährigen abgegeben hatte, wird in einem zweiten Verfahren festgelegt, wenn ein weiteres psychiatrisches Gutachten vorliegt.

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Die Verteidiger hatten für beide Angeklagten aus Mangel an Beweisen Freisprüche verlangt. Die Staatsanwältin hatte für den 43-jährigen Bosnier eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Die Festlegung des Strafmasses überliess sie dem Gericht auf der Basis eines weiteren psychiatrischen Gutachtens.

Für den 51-jährigen Schweizer hatte die Staatsanwältin drei verschiedene Anträge gestellt. Der Angeklagte soll entweder wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe oder wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt werden. Der dritte Eventualantrag lautete auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen fahrlässiger Tötung.

Angeklagten verharmlosten ihre Taten

Der mehrtägige Prozesses in den Räumen der Mobilen Einsatzpolizei in Schafisheim AG hatte kein Licht ins Dunkel um die eigentliche Tat bringen können. Die Hauptangeklagten sagten wohl nicht immer die Wahrheit oder verharmlosten die Ereignisse zu ihren Gunsten.

Audio
Gericht verurteilt beide Angeklagten (12.12.2914)
01:49 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 49 Sekunden.

Die Hauptangeklagten und die Personen im unmittelbaren Umfeld waren zudem untereinander auf unterschiedlichste Art und Weise miteinander verbunden. Es ging in der Zeit vor und nach der Tat um Abhängigkeiten, Geldprobleme, Gewalt, Angst und Liebe.

So hatte die Frau des Opfers noch während ihrer Ehe und trotz zwei Kleinkindern diverse Verhältnisse mit anderen Männern, unter auch mit dem angeklagten Schweizer. Mit ihm lebt sie derzeit sogar zusammen, trat beim Prozess aber gleichzeitig als Privat- und Strafklägerin auf.

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