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Jogger angefahren Bundesgericht bestätigt Freiheitsstrafe gegen Autofahrer

  • Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gegen den Unfallfahrer von Hallwil bestätigt.
  • Der heute 30-Jährige hatte im August 2013 absichtlich einen Jogger angefahren und schwer verletzt.
  • Nach dem Obergericht, geht auch das Bundesgericht von mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung aus.

Der heute 30-jährige Mann hatte auf einem Feldweg in Hallwil einen Streit mit zwei Joggern. Wenig später fuhr er einen Umweg, um den beiden Männern nochmals zu begegnen. Mit mindestens 45 Kilometern pro Stunde fuhr er mit seinem Auto auf die Jogger los - erst im letzten Moment versuchte er auszuweichen. Einen der Jogger erwischte er dabei. Der Mann wurde schwer verletzt.

Das Bundesgericht bestätigt nun ein Urteil des Aargauer Obergerichts. Der Autofahrer habe damit rechnen müssen, dass es zu einer Kollision komme und der Jogger schwer verletzt werde. Der Verurteilte muss den Opfern den entstandenen Schaden und eine Genugtuung von 15'000 Franken zahlen. Zudem muss er die Verfahrenskosten von rund 45'000 Franken übernehmen.

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So begründet das Bundesgericht sein Urteil
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 14.08.2018.
abspielen. Laufzeit 52 Sekunden.

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