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Unfall in Hallwil Jogger angefahren: Obergericht bestätigt Urteil

Der mysteriöse Unfall sorgte im August 2013 für Schlagzeilen: Ein Autofahrer und zwei Jogger nervten sich offenbar gegenseitig auf einem Feldweg. Dann folgte ihnen der Fahrer mit seinem Auto auf ein Feld und fuhr mit rund 50 Stundenkilometern auf sie los. Einen der beiden fuhr er an, dieser wurde schwer verletzt.

Unfall oder Absicht?

Das Bezirksgericht verurteilte den Autofahrer zu 5,5 Jahren Gefängnis - und zwar wegen «mehrfacher versuchter vorsätzlicher Tötung». Dazu kam eine bedingte Geldstrafe von 7200 Franken und eine Busse von 1400 Franken.

Als nächste Instanz bestätigt das Aargauer Obergericht nun dieses Urteil über weite Strecken: Nur die Busse fällt weg, wie es auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft heisst.

Auto mit zersprungener Frontscheibe
Legende: Das Unfallauto nach dem mysteriösen und bis heute umstrittenen Vorfall in Hallwil. zvg/Kantonspolizei Aargau

Damit scheitert der Unfallfahrer mit seinem Versuch, eine bedeutend tiefere Strafe zu erreichen. Er hatte vor Bezirksgericht argumentiert, er sei noch ausgewichen. Der Verteidiger wollte ihn damals deshalb nur wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt sehen, es sei «ein normaler Unfall» gewesen. Diese Argumentation scheitert nun auch in zweiter Instanz.

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