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Aargau Solothurn Kanton Aargau geht wegen drei Bahnübergängen vor Bundesgericht

Der Kanton Aargau will Klarheit bei der Sanierung der drei Bahnübergänge der Bremgarten-Dietikon-Bahn. Aus seiner Sicht ist unklar, wie diese Übergänge saniert werden müssen. Deshalb zieht der Aargau den Entscheid vom Bundesverwaltungsgericht weiter ans Bundesgericht.

Der Kanton Aargau will genau wissen, wie die Bahnübergänge in Bibenlos, Berikon und Rudolfstetten saniert werden müssen. Im August hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es dort Barrieren braucht.

Das Gericht wies damit die Beschwerden der Regionalbahn, zweier Gemeinden und des Kantons gegen eine Verfügung des Bundesamtes für Verkehr ab. Die Beschwerdeführer waren der Meinung, dass die Autos wegen der Barrieren länger warten müssten.

Verkehrssicherheit geht vor

Bahnhaltestelle der Bremgarten-Dietikon-Bahn in Bibenlos
Legende: Soll der Bahnübergang in der Nähe der Haltestelle Bibenlos eine Barriere erhalten? Das will der Kanton genau wissen. Wikimedia Commons David Gubler

Zudem würden auch Barrieren die Verkehrssicherheit nicht erhöhen. Diese Argumente liess das Bundesverwaltungsgericht nicht gelten. Es sei wichtiger, Unfälle zu vermeiden, als die Leistungsfähigkeit eines Verkehrsknoten zu erhalten.

Mit dem Weiterzug will der Kanton nun Klarheit: So soll geklärt werden, ob die Sanierung der drei Bahnübergänge nur mit Schranken oder Halbschranken möglich ist.

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