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Wegen der Bewilligungspflicht für Anlässe hat die Aargauer Kantonsärztin viel zu tun.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 29.02.2020. Bild: SRF
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Massnahmen gegen Corona Aargau: Flut von Gesuchen für Veranstaltungen

  • Die Aargauer Regierung will die Verbreitung des Corona-Virus eindämmen. Deshalb git seit Freitag, 15 Uhr, für alle Veranstaltungen von 150 bis 999 Personen eine Bewilligungspflicht.
  • Beim Kanton gingen schon rund 400 Gesuche für die Durchführung einer Veranstaltung ein.
  • Ein Team rund um die Kantonsärztin bearbeitet die Gesuche. Alle wurden bewilligt bis auf eines.
  • Verboten wurde eine Autoausstellung, die mehr als 1000 Personen angezogen hätte.

Die Aargauer Kantonsärztin Yvonne Hummel hat hektische Stunden hinter sich. Zuerst musste sie bis Freitag, 15 Uhr, eine Verfügung erarbeiten. In dieser steht, rechtlich sauber dargelegt, warum es für Veranstaltungen im Aargau ab sofort eine Bewilligung braucht.

Nachdem die Regierung die neue Regelung kommuniziert hatte, lief bei der Kantonsärztin das E-Mail-Konto heiss. Die Veranstalter müssen nämlich ein Formular ausfüllen und dieses per Mail zurückschicken. Yvonne Hummel: «Wir haben in den ersten 24 Stunden 390 Gesuche bearbeitet. 37 betrafen den Freitagabend, 90 den Samstag, 64 den Sonntag und 198 Gesuche die Tage ab dem 2. März.»

Wir haben schon 390 Gesuche bearbeitet und alle bis auf eines bewilligt.
Autor: Yvonne Hummel Kantonsärztin Aargau

Ein Team von 8 Personen bearbeitet diese Gesuche. Mit einer Ausnahme wurden alle Gesuche bewilligt. Verboten wurde eine grosse Autoausstellung in der Region Aarau. Nach Ansicht des Kantons hätte diese mehr als 1000 Besucher gehabt und könne deshalb nicht stattfinden, weil der Bundesrat jede Veranstaltung mit mehr als 1000 Personen verboten hat.

Aargau und Solothurn mit unterschiedlichen Auflagen

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  • Im Aargau braucht jede Veranstaltung mit 150 bis 999 Personen eine Bewilligung. Ohne Bewilligung kann eine Veranstaltung von der Polizei aufgelöst werden. Veranstalter können mit bis zu 10'000 Franken gebüsst werden, wenn sie die Verfügung der Kantonsärztin missachten.
  • Im Kanton Solothurn ist es genau umgekehrt. Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen mit bis zu 999 Personen erlaubt. Veranstalter von grösseren Anlässen sind aber angehalten, Rücksprache zu nehmen mit dem Kanton über eine Hotline. Diese ist jeden Tag von 10 bis 16 Uhr offen (0800 112 117). Auf Anfrage heisst es, am ersten Betriebstag (Samstag), seien rund 100 Anrufe eingegangen, die Hälfte davon in den ersten anderthalb Stunden. Wenn der Kanton eine Veranstaltung als zu risikoreich einstuft, kann er sie verbieten.

Die Veranstalter müssen der Kantonsärztin glaubhaft machen, dass sie keine Personen mit Corona-Symptomen einlassen und dass auch keine Personen aus stark betroffenen Regionen teilnehmen. Wie tun sie das? «Die Veranstalter haben eine Informationspflicht. Eine wirkliche Kontrolle können sie natürlich nicht sicherstellen, schon gar nicht in dieser kurzen Zeit. Aber die Veranstalter teilen uns mit, dass sie beim Eingang Plakate aufstellen mit Informationen zum Virus», sagt Kantonsärztin Yvonne Hummel.

Ausschnitt der Website der Firma Sterk AG.
Legende: Die Badener Kinobetreiberin Sterk AG lässt pro Vorstellung nur noch 150 Besucherinnen und Besucher in die Sääle. So braucht sie keine Bewilligung. Webclip

Yvonne Hummel verspricht den Veranstaltern, dass ihre Gesuche innerhalb von zwei Stunden behandelt werden. Das habe an sich gut funktioniert sagt sie, in Einzelfällen sei es aber zu Verzögerungen gekommen, weil man das Gesuch falsch eingeordnet habe.

Getrübte Freude beim Badener Plastik-Experiment

Von einer solchen Verzögerung ist das «Plastik-Experiment Baden» betroffen. Dieses hätte am Samstag mit einem Informationsanlass, einem Fest und einer Party eröffnet werden sollen. Doch alle diese Anlässe wurden abgesagt. Die Veranstalter hatten um eine Bewilligung ersucht, diese aber nicht rechtzeitig erhalten.

Kunstwerke aus Plastik
Legende: Die Eröffnungsevents für das Plastik-Experiment in Baden mussten abgesagt werden. SRF

Co-Organisatorin Sandra Kohler: «Gegen 16 Uhr am Freitag erfuhren wir von der Bewilligungspflicht. Wir haben sofort ein Gesuch abgeschickt. Wir erhielten eine Bestätigung, dass unser Gesuch bearbeitet werde. Aber wir hörten bis 21 Uhr nichts. Wir konnten unsere Lieferanten nicht länger im Ungewissen lassen und brachen die Übung ab.»

Ansturm bremsen auf die Blumen-Kunst-Ausstellung

Auch andere Veranstalter sagten von sich aus Anlässe ab. Die Kino Sterk AG aus Baden hat auf die Bewilligungspflicht des Kantons reagiert, indem sie pro Vorstellung nur noch maximal 150 Tickets verkauft. So braucht sie gar keine Bewilligung.

Auch das Kunsthaus Aarau hat Massnahmen ergriffen. Die Vernissage zur jeweils sehr erfolgreichen Ausstellung «Blumen für die Kunst» vom 2. März wurde abgesagt. Die Ausstellung selber wird durchgeführt. Allerdings gibt es keine Tageskasse. Einlass erhält nur, wer im Vorverkauf eine Karte erwirbt. So kann das Kunsthaus den Besucherstrom steuern und sicher sein, dass sich nie mehr als 1000 Personen gleichzeitig im Gebäude aufhalten.

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