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Viele Aargauer und Solothurner Veranstalter brauchen eine Bewilligung
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 28.02.2020. Bild: Keystone
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AG und SO reagieren auf Corona Mittelgrosse Veranstaltungen brauchen Bewilligung

  • Wegen des Corona-Virus braucht es im Aargau eine Bewilligung für Veranstaltungen mit mehr als 150 Personen.
  • Die Aargauer Regierung setzt damit strengere Regeln in Kraft, als der Bundesrat am Freitagmorgen kommuniziert hat.
  • Im Kanton Solothurn braucht es ab 100 Besuchern eine Rücksprache mit dem Kanton.

Am Morgen hat der Bundesrat entschieden, dass Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern verboten werden. Im Aargau wurden deshalb die Fasnachtsumzüge in Brugg, Windisch, Unterlunkhofen und Zofingen, die Spiele des FC Aarau oder auch der Reusslauf in Bremgarten abgesagt.

Nun hat die Aargauer Kantonsregierung eine Regel beschlossen, die noch viel mehr Veranstalter trifft. Bereits ab 150 Besuchern braucht es ab sofort eine Bewilligung. Dies gelte für private und öffentliche Veranstaltungen, und zwar mindestens bis zum 15. März, schreibt der Kanton in der Mitteilung.

Bewilligung per E-Mail

Die Veranstalter können auf der Webseite des Kantons ein Formular herunterladen. Dieses müssen sie danach per E-Mail an die zuständige Stelle schicken. Man werde die Gesuche zeitnah behandeln, teilt die Regierung mit. Die Kantonsärztin entscheidet, ob eine Veranstaltung stattfinden kann oder nicht.

Laut dem Bewilligungsformular müssen Besucher informiert werden, dass keine Kranken, keine Personen mit den Symptomen des Corona-Virus, sowie keine Personen, welche innerhalb der letzten 14 Tagen ein betroffenes Gebiet bereist haben, die Veranstaltung besuchen dürfen.

Kanton Solothurn verlangt Rücksprache

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Im Solothurnischen müssen Veranstalter beim Kanton telefonisch nachfragen (0800 112 117). Dies gilt für Veranstaltungen ab 100 bis 999 Besucher.

Es gelten folgende Kriterien:

  • Teilnehmer und Mitarbeiter sollen über Massnahmen zur Reduzierung des Übertragungsrisikos informiert werden.
  • Es soll vermieden werden, dass Kranke, sowie Rückkehrer aus Risikogebieten an den Veranstaltungen teilnehmen.
  • Die Rückverfolgbarkeit von Teilnehmenden soll sichergestellt werden.
  • Zudem gilt es Risikogruppen im Publikum besonders zu berücksichtigen.

Bei Veranstaltungen unter 100 Personen entscheiden die Veranstalter selbst über die Durchführung.

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