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Misslungener Polizeieinsatz bleibt ohne personelle Konsequenzen
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 23.09.2019. Bild: SRF
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Misslungener Polizeieinsatz Verurteilter Einsatzleiter bleibt im Aargau Polizist

Die rechtskräftige Verurteilung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung im Einsatz hat für einen Aargauer Polizisten keine beruflichen Konsequenzen.

Seit kurzem ist ein langjährige Verfahren gegen einen Aargauer Kantonspolizisten definitiv abgeschlossen. Der Polizeioffizier ist damit rechtskräftig verurteilt, wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Amtsmissbrauch.

Hintergrund des Urteils

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Im Jahr 2009 wurde bei einem misslungenen Einsatz der Polizei-Spezialeinheit Argus ein Mann schwer verletzt. Für diesen Einsatz war der nun verurteilte Polizist verantwortlich. Damals stürmten Elite-Polizisten in Wohlen eine Wohnung, in welcher ein Mann randalierte. Bei der Stürmung schoss ein Argus-Polizist auf den Mann und verletzte ihn mit zwei Bauchschüssen schwer. In der Folge kam es zu einem langen juristischen Hin und Her über die strafrechtlichen Konsequenzen des Einsatzes. Unter anderem wies das Bundesgericht das Aargauer Obergericht an, ein zu mildes erstes Urteil gegen den Polizisten zu verschärfen.

Weder Anklage noch Verteidigung ziehen das letzte Urteil des Aargauer Obergerichtes weiter, wie der Kanton Aargau auf Anfrage von Radio SRF bestätigt.

Polizeieinsatz als Gratwanderung

Trotz dieser Verurteilung bleibt der Beamte im Dienst der Kriminalpolizei. Das Delikt sei im Rahmen des Einsatzes und ohne kriminelle Absicht geschehen, heisst es dazu bei der Aargauer Kantonspolizei. Personelle Konsequenzen wären hier nicht richtig.

«In einer ausserordentlichen Lage ist die Einsatzleitung immer eine Gratwanderung», sagt der Aargauer Polizeikommandant Michael Leupold dazu. «Diese Aufgabe muss man unter Zeit- und mentalem Druck meistern.» Und man stehe dann auch vor dem Grund-Dilemma der Polizeiarbeit: Wie viel Zwang oder Gewalt soll bzw. darf man anwenden, um ein Ziel zu erreichen?

Im Nachhinein sei man häufig klüger und erkenne Fehler, die im laufenden Einsatz aber alles andere als klar seien. Das könne dann wie in diesem Fall auch strafrechtliche Konsequenzen zeitigen, erklärt Leupold.

Kein Persilschein für Polizisten im Einsatz

Trotzdem heisse das natürlich nicht, dass sich Polizisten im Einsatz alles erlauben können und auch bei einer Verurteilung ihren Job auf sicher haben, betont der Kapo-Kommandant. Die Frage sei immer, um was es geht: «Wenn das ein Einstellungsfehler ist oder es um persönliche Bereicherung oder Betrug geht, dann herrscht Nulltoleranz.»

Man habe wegen anderer Fälle – die strafrechtlich weniger schwer wiegen als der Fall Wohlen – auch schon Beamte sanktioniert oder entlassen, sagt Leupold. Aber gerade bei dem misslungenen Einsatz in Wohlen sei eine interne Analyse der Fehler viel wichtiger, so dass man aus dem Einsatz etwas lernt und langfristig profitieren könne.

Interne Folgen des Verfahrens bei der Polizei

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Schon lange bevor der Fall des misslungenen Argus-Einsatzes in Wohlen juristisch abgeschlossen wurde, hat die Aargauer Kantonspolizei intern Konsequenzen gezogen. Unter anderem habe man die Einsatzdoktrin angepasst und hole zum Beispiel in ähnlichen Fällen nun von Beginn an standardmässig ein Verhandlungsteam auf den Platz. So könnte man die Stürmung einer Wohnung allenfalls verhindern und einen Einsatz «sanfter» abschliessen.

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