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Neues Aargauer Spitalgesetz Weniger Operationen, rascher nach Hause

  • Das Aargauer Spitalgesetz wurde totalrevidiert und soll ab 2020 gelten.
  • Das alte Gesetz sei veraltet, sagt der Regierungsrat. Zudem soll mit dem neuen Gesetz im Gesundheitsbereich gespart werden.
  • Ambulant vor stationär – das gilt noch mehr als bis jetzt. Patienten könnten zu Hause auch digital überwacht werden, sagt die Regierung.
  • Die kantonseigenen Spitäler werden nicht privatisiert aber unter das Dach einer strategischen Holding gestellt. Der Kanton soll bis zu 30 Prozent der Aktien verkaufen können.

Dem Kanton Aargau gehören die Kantonsspitäler Aarau und Baden. Beides sind eigenständige Aktiengesellschaft, und das soll auch so bleiben. Sie werden aber unter das Dach einer Holding gestellt, wenn es nach dem Regierungsrat geht.

Weniger Operationen

Der Kostendruck im Gesundheitswesen ist gross. Grundsätzlich könne man an zwei Orten sparen, sagten die Verantwortlichen am Donnerstag vor den Medien. Bei den Tarifen und bei der Menge der Behandlungen. Genau hier will man ansetzen.

Erste Reaktionen der Parteien

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  • Die Aargauer SVP findet auf Anfrage, die Stossrichtung des Entwurfs stimme. Zudem begrüsse man den Vorschlag der Holding für beide Kantonsspitäler, das fordere die Fraktion seit Langem.
  • Die SP begrüsst das Gesetz grundsätzlich. Man hoffe, die Qualität werde wie versprochen gesichert. Zudem müsse man an Patienten und Angestellte denken, mahnt sie.
  • Die FDP Aargau sagt, man könnte sicherlich noch mehr einsparen. Noch mehr freier Markt für die Spitäler wäre zu begrüssen, teilt sie mit.
  • Die CVP findet es richtig, dass der Kanton neu auch ambulante Leistungen in der Psychiatrie bezahlt, das habe gefehlt. Diese Behandlungen hätten auch Erfolg, nicht nur stationäre Lösungen, schreibt sie.
  • Die Grünliberalen fassen den Entwurf als Gesetz ohne Überraschungen zusammen.

Operationen nicht einfach tätigen, weil sie möglich sind, sondern nur wenn nötig. Bei einer Kniearthrose zuerst ein Jahr Physiotherapie versuchen, erst danach ein neues Gelenk einbauen, zum Beispiel. Langfristig wolle man total 20 Millionen Franken sparen, sagt Gesundheitsdirektorin Franziska Roth. Ab 2022 spart man erst einmal fünf Millionen Franken pro Jahr.

Nicht im Spital bleiben

Zudem sollen die Patienten über Nacht noch mehr nach Hause statt im Spital bleiben. Ambulant vor stationär, das kostet weniger. Dieser Grundsatz soll auch in der Psychiatrie noch mehr gelten. Es sollen mehr Tageskliniken im Aargau entstehen. Patienten hier und solche, die operiert wurden, könnten auch digital (mit Hilfe elektronischer Kommunikation) überwacht werden, findet die Regierung.

Bis Ende Januar können Parteien, Verbände und Interessierte nun sagen, was sie vom neuen Aargauer Spitalgesetz halten. Der Grosse Rat soll im Sommer 2019 alles beraten. Auf 2020 soll das neue Gesetz in Kraft treten.

Audio
Aargauer Regierung stellt neues Spitalgesetz vor
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 25.10.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 35 Sekunden.
Audio
Was bringt das revidierte Spitalgesetz?
aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 25.10.2018.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 4 Sekunden.

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