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FC Aarau zittert um Lizenz
Aus Schweiz aktuell vom 22.09.2014.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 13 Sekunden.
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Aargau Solothurn Ohne Stadion keine Lizenz? FC Aarau will Geld von Stadt

Das Warten auf das geplante Fussballstadion im Aarauer Quartier Torfeldsüd ist noch länger nicht zu Ende. Eine Beschwerde gegen die Baubewilligung verzögert den Baustart. Diese Situation gefährdet die Superleague-Lizenz des FC Aarau. Deshalb drohe der Abstieg, befürchten die Verantwortlichen.

Es ist unverständlich und unakzeptabel, dass trotz der klaren Volksentscheide eine Einzelmaske das Projekt weiter blockiert.
Autor: Verwaltungsrat FC Aarau AG

Fakten

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Legende: zvg
  • Geplantes Stadion hat Platz für 10'000 Besucher und kostet rund 36 Millionen Franken
  • Bauherrin HRS Real Estate wollte das Stadion eigentlich bis 2016 fertigstellen
  • Im Juli 2014 kam in letzter Sekunde eine Beschwerde gegen die Baubewilligung rein
  • Baubewilligung für Stadion wurde Ende Mai 2014 erteilt
  • 2010 sagte Stimmvolk Ja zur Bau-und Nutzungsordnung

Der FC Aarau macht Druck. Am Montagmorgen trat der gesamte Verwaltungsrat vor die Medien. Die grosse Frage: Wie weiter ohne neues Stadion? Die Swiss Football League erteilt zwar Ausnahmebewilligungen, aber nur wenn ein Club eine Baubewilligung oder eine Renovation vorweisen kann.

Die Baubewilligung ist blockiert. Allenfalls geht der Einsprecher auch bis vor Bundesgericht. Bisher habe man vom Goodwill der Liga profitiert, so der Club weiter. Das gehe langfristig nicht so weiter.

3 Millionen Franken für neue Rasenheizung

Eine Renovation würde zum Beispiel eine neue Rasenheizung und eine Entwässerungsanlage im altehrwürdigen Fussballstadion Brügglifeld Aarau bedeuten. Diese ist nötig, damit die Spiele künftig auch im alten Stadion stattfinden dürfen.

Die Kosten dafür kann der FC Aarau aber nicht alleine aufbringen. Er fordert deshalb Unterstützung von der Stadt. Es geht um ein Darlehen von 3 Millionen Franken. Eine andere Möglichkeit wäre in anderen Stadien zu spielen. Auch dies ist mit finanziellem Aufwand verbunden.

Stadt Aarau sucht Dialog mit Liga

Der Aarauer Stadtrat habe das Gesuch auf dem Tisch und werde es bald prüfen, sagt Stadpräsidentin Jolanda Urech gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF. Eine Überlegung sei sicherlich die finanzielle Situation der Stadt: «Wir müssen prüfen, ob wir das Geld überhaupt haben, schliesslich sind wir in einem Sparprogramm».

Dazu kommt, dass Jolanda Urech einen anderen Plan verfolgt. Sie will den Dialog suchen mit der Swiss Football League. «Es kann ja nicht sein, dass ein Club wegen eines Rasens absteigen muss», so die Stadtpräsidentin. Auch andere Städte in der Schweiz hätten dieses Problem, zum Beispiel Thun, deshalb zählt sie auf die Hilfe des Städteverbands. Im November sei ein Gespräch geplant.

Tritt FC-Aarau-Spitze im Mai zurück?

MK
Legende: Die FCA-Spitze (VR-Präsident Roger Geissberger, Präsident Alfred Schmid, Sportchef Urs Bachmann) macht sich Sorgen. Keystone

Auch der FC Aarau suchte diesbezüglich das Gespräch mit der Liga. Die Liga habe aber signalisiert, dass die Rasenheizung eine definitive Anforderung sei. Der FC Aarau denkt deshalb bereits laut über allfällige Konsequenzen nach.

«Bei einem Abstieg der aufgrund der Nichterteilung der Lizenz zustande kommt, würde der Verwaltungsrat der FC Aarau AG geschlossen zurücktreten», drohten die Verantwortlichen am Montag.

Schadenersatzklage steht zur Diskussion

Weiter prüft der Club eine Schadenersatzklage gegen den Einsprecher, der das Stadion seit Längerem verhindert. Dem Sportclub entgehen pro Jahr zusätzliche 1,3 Millionen Franken an Nettoeinnahmen, findet die Clubleitung. Wie genau die Klage funktionieren soll, sagten die Verantwortlichen aber nicht. Das Bundesgericht beschäftigte sich aber auch schon mit Schadenersatzklagen wegen Beschwerden.

Die Bundesrichter kamen in zwei Urteilen zum Schluss, dass wer in einem Verwaltungs- oder Strafverfahren ein Recht ausübt, ist grundsätzlich nur dann zivilrechtlich verantwortlich, wenn er arglistig oder grobfahrlässig gehandelt hat. Das heisst: im Normalfall kann ein Bauherr keinen Schadenersatz von einem Einsprecher oder Beschwerdeführer verlangen.

Momentan muss der Aargauer Regierungsrat den Inhalt der Beschwerde gegen die Baubewilligung prüfen. Lehnt er die Beschwerde ab, wäre der Gang ans Bundesgericht möglich.

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