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Verteidigung verlangt Freispruch für Geminis-Angeklagte
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 04.09.2019. Bild: Colourbox
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Prozess in Zofingen Schiebt Gericht aufdringlichen Werbeanrufen den Riegel?

  • Vor dem Bezirksgericht Zofingen mussten sich vier Personen der Firma Geminis Marketing GmbH verantworten.
  • Ihre Dienstleistung werbesperre.ch soll vermeintlich vor unerwünschten Werbeanrufen schützen. Dabei arbeitet die Firma selber mit fragwürdigen Praktiken.
  • Die Aargauer Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unlauteren Wettbewerb vor und fordert bedingte Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Verteidigung fordert einen Freispruch für die vier Angeklagten.
  • Das Urteil soll schriftlich eröffnet werden.

Die Anträge

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Staatsanwaltschaft: Den vier Angeklagten wird unlauterer Wettbewerb vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag bis zu 2,5 Jahren Freiheitsstrafe.

Verteidigung: Einen Freispruch für die vier Angeklagten verlangte am Mittwoch die Verteidigung. Die Angeklagten könnten nicht verantwortlich gemacht werden für die Werbeanrufe aus dem Callcenter in Pristina.

Die Firma Geminis Marketing GmbH sorgte in den vergangenen Jahren für Dauerärger. Geminis belästigte Leute per Telefon, um ihnen einen Eintrag in einer Werbesperrliste zu verkaufen. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» berichtete mehrmals über zahlreiche Beschwerden wegen der Dienstleistung werbesperre.ch und fragwürdigen Verkaufspraktiken.

Auch beim Staatssekretariat für Wirtschaft SECO gingen hunderte Beschwerden ein. Betroffene beklagten sich einerseits, dass sie von Geminis trotz Sterneintrag im Telefonbuch per Telefon belästigt wurden. Andererseits beschwerten sie sich über Rechnungen für ein Abo, das sie nie abgeschlossen hätten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO reichte 2015 deshalb bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Strafantrag ein.

Grosser Prozess in Zofingen

Vier Personen der Firma Geminis Marketing GmbH standen wegen unlauterem Wettbewerb vor Gericht. Auf ihrer Homepage werbesperre.ch würden sie irreführende oder falsche Angaben über die Firma sowie deren Waren und Leistungen machen. In der Anklageschrift sind Dutzende Fälle aufgeführt, bei denen Personen mit aufdringlichen und aggressiven Methoden zum Abschluss eines Abos gedrängt wurden.

Der Prozess in Zofingen ging am Donnerstag zu Ende – er dauerte zweieinhalb Tage. Das Urteil soll innerhalb der nächsten 10 Tage schriftlich eröffnet werden.

Wegweisendes Urteil?

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Das Urteil vom Zofinger Bezirksgericht könnte laut Tommy Dätwyler, der sich beim Konsumentenmagazin Espresso mit dem Fall beschäftigt, eine Leitbildfunktion für weitere solche Rechtsfälle haben: «Mir ist kein anderer solcher Gerichtsfall bekannt. Man ist froh, dass das Seco endlich aktiv geworden ist. Nun sind Konsumentenschützer gespannt, ob dieser fragwürdigen Praxis endlich der Riegel geschoben werden kann.»

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