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Zwei Änderungen im Steuergesetz geplant: Lohnausweise gehen weiterhin via Arbeitnehmer zum Steueramt
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 18.04.2019. Bild: Keystone
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Regierung krebst zurück Lohnausweis geht nicht automatisch an Aargauer Gemeinden

Vorschlag Lohnausweise direkt an Gemeinden: Der Aargauer Regierungsrat hat vorgeschlagen, dass die Lohnausweise von Angestellten direkt vom Arbeitgeber zu den Steuerbehörden gehen. Damit wollte er einen weiteren Schritt «in Richtung Digitalisierung des Steuerwesens» machen, schreibt er am Donnerstag in einer Mitteilung. Dies wäre ein Aspekt der Teilrevision des Steuergesetzes gewesen.

Kritik der Bürgerlichen: In der Vernehmlassung wurde der Vorschlag des Regierungsrats von SVP, FDP, BDP und EDU kritisiert. Sie sprachen von Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Auch die Wirtschaftsverbände und der Verband der Aargauer Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber wehrten sich gegen die Neuerung. SP, CVP, Grüne, GLP und EVP unterstützten den Regierungsrat.

Regierung krebst zurück: Am Donnerstag teilte der Regierungsrat mit, dass er auf die direkte Einreichung der Lohnausweise verzichtet. «Die Zeit ist dafür offenbar noch nicht reif», schreibt der Regierungsrat in der Botschaft an das Parlament. Man werde die Massnahme zu einem späteren Zeitpunkt wieder prüfen.

Regierung hält an Grundpfandrecht fest

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An einem weiteren Aspekt der Teilrevision des Steuergesetzes hält der Regierungsrat fest: am Grundpfandrecht. Damit sollen Steuern aus Liegenschaftsverkäufen abgesichert werden. Es soll verhindert werden, dass Verkäufer von Liegenschaften die Steuern umgehen – durch Absetzen oder Konkurs. Laut dem Regierungsrat wäre der Aargau der letzte Kanton mit einer solchen Regelung. Das letzte Wort hat der Grosse Rat.

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