- Im Aargau soll ein Grundpfandrecht eingeführt werden, teilte die Regierung am Donnerstag an einer Medienkonferenz mit.
Mit einem Grundpfandrecht würde sichergestellt, dass der Kanton und
die Gemeinden die Steuern aus Grundstückverkäufen erhalten.
- Laut dem zuständigen Regierungsrat Markus Dieth, ist der Aargau der einzige Kanton, der keine Sicherung kennt.
- Für die Steuerpflichtigen würden sich keine Nachteile ergeben, hiess es.
Ein Beispiel: Nehmen wir an, jemand verkauft seine Villa mit Garten und macht dabei einen Reingewinn von 100'000 Franken. Dem Fiskus schuldet er in unserem Beispiel Grundstückgewinnsteuern in der Höhe von 20'000 Franken. Für diese Steuer erhält er nach dem Verkauf eine Rechnung vom Steueramt.
Da es aber mit der Zahlungsmoral des Verkäufers in unserem Beispiel nicht zum besten bestellt ist, setzt sich dieser nach dem Abschluss des Verkaufs ins ferne Ausland ab - ohne seine Gewinnsteuer zu bezahlen. Der Fiskus hat das Nachsehen und muss die 20'000 Franken abschreiben, obwohl er diese eigentlich zu Gute hätte.
Steuerausfälle über 2 Millionen
Durch solche Fälle entgehen den Gemeinden im Aargau jedes Jahr 900'000, dem Kanton 1,4 Millionen Franken. Der Kanton Aargau ist der einzige Kanton in der Schweiz in dem es möglich ist, sich ohne die Grundstückgewinnsteuer zu zahlen abzusetzen oder - im Falle eines Unternehmens - in Konkurs zu gehen.
Das sei stossend, sagte der Aargauer Finanzdirektor Markus Dieth an einer Medienkonferenz in Aarau. «Heute bevorteilen wir eigentlich jene Leute, die ins Ausland abhauen und sich vor der Steuerpflicht, die alle anderen ehr- und redlich erfüllen, drücken.» Dem müsse der Aargau Einhalt gebieten, so wie es alle andern Kantone auf die eine oder andere Weise tun, findet Dieth.
Die meisten Kantone tun dies heute mit einem gesetzlichen Grundpfandrecht. Dieses will nun auch die Aargauer Regierung einführen. Zurück zum Beispiel: Mit dem gesetzlichen Grundpfandrecht überweist der Käufer dem gewissenlosen Villenverkäufer nicht den gesamten Kaufpreis. Sondern nur den Kaufpreis abzüglich der Grundgewinnsteuer. Die Grundgewinnsteuer kommt auf ein anderes Konto, das so lange gesperrt ist, bis der Villenverkäufer die Gewinnsteuer bezahlt hat. Erst dann kann der Verkäufer darauf zugreifen.
Dritter Anlauf für Grundpfandrecht im Aargau
Falls sich der amoralische Verkäufer aus unserem Beispiel dennoch auf Nimmerwiedersehen ins Ausland absetzen sollte, können Gemeinden und Kanton auf das Sperrkonto zugreifen, um die geschuldeten Steuern einzuziehen. Es geht beim gesetzlichen Grundpfandrecht also nicht um eine neue Steuer, es geht lediglich darum, die unbestrittene Grundstückgewinnsteuer in jedem Fall einziehen zu können, betont Dieth.
Bereits zweimal wurde im Aargau versucht, das gesetzliche Grundpfandrecht einzuführen, allerdings bisher ohne Erfolg. Im Oktober entscheidet der Grosse Rat im Rahmen der Steuergesetzrevision ein drittes Mal darüber. Dieth ist überzeugt, dass es dieses Mal klappt. «Wir haben eine sehr gute Lösung gefunden, die - anders als früher - die Verkaufsabwicklung nicht behindert.»