Konkret wird der Kanton die Schuldentilgung der «Spezialfinanzierung Sonderlasten» für die Dauer von vier Jahren unterbrechen. Auf diese Weise wird der Staatshaushalt entlastet. Die SVP hatte sich gegen das Bunkern der Schulden vergeblich gewehrt.
Stichwort: Sonderlasten
Bei den «Sonderlasten» handelt es sich um die Millionenkosten für die Ausfinanzierung der Pensionskasse und für die Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken. Insgesamt hat der Aargau aus diesen Projekten noch einen Schuldenberg von rund 900 Millionen Franken. |
Gleichzeitig beschloss der Grosse Rat, dass die 145 Millionen Franken, die der Kanton für den sogenannten Heimfallverzicht des Wasserkraftwerks Klingnau erhält, in die ordentliche Staatsrechnung fliessen. Auch dieses Geld war eigentlich für den Schuldenabbau vorgesehen.
Zudem wird darauf verzichtet, die früher angehäuften Staatsdefizite mit jährlich 7 bis 9 Millionen Franken abzutragen.
Wenig Begeisterung im Rat
Die Vorschläge des Regierungsrats stiessen bei den Parteien im Rat zwar auf wenig Begeisterung. Allerdings gab es mehrheitlich eine Einsicht, dass der Kanton angesichts seiner angeschlagenen Finanzen in den sauren Apfel beissen muss.
Der Kanton brauche wieder finanziellen Handlungsspielraum, hiess es bei der FDP. Auch die SP und CVP stellten sich im Grundsatz hinter den Regierungsrat. Kritisch gab sich die SVP. Es sei falsch, die Schuldentilgung einfach auszusetzen. Zurückhaltend äusserten sich auch Grüne und die GLP.
Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) sagte, der Kanton müsse wieder Handlungsfreiheit erhalten. Der Regierungsrat wolle die Finanzen wieder ins Lot bringen. Es werde eine «saubere Auslegeordnung» geben.

Doch es brauche nun eine sofortige Entlastung des Staatshaushalts. Daher seien die Finanzierungsmassnahmen notwendig. Diese seien das Fundament des gesamten Sanierungskonzepts.
Gebühren für Steuermahnungen
Der Grosse Rat debattierte am Dienstag über weitere Sparmassnahmen und höhere Einnahmen. Im Mahnwesen wird der Kanton kostendeckende Gebühren einführen. Das beschloss der Grosse Rat mit 76 zu 51 Stimmen.
Im Gegensatz zu anderen Kantonen erhebt das Kantonale Steueramt für Mahnungen und Betreibungen bislang keine Gebühren. Im einzelnen geht es um eine Gebühr von 35 bis 100 Franken. Das ergibt Gebühreneinnahmen von 5 Millionen Franken pro Jahr.
Der Grosse Rat lehnte zwei weitere Sparvorschläge des Regierungsrats ab:
- Der Kanton kürzt seinen Beitrag an die Familienzulagen an bessergestellte Nichterwerbstätige nicht (74 zu 52 Stimmen). Damit hätte der Kanton 2,5 Millionen Franken gespart.
- Der Kostendeckungsgrad der Einwohner- und Objektregisterdatenplattform wird nicht erhöht (66 zu 60 Stimmen). Das hätte 40'000 Franken pro Jahr mehr in die Staatskasse bringen sollen.
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