Gemäss Urteil des Amtsgerichts Bucheggberg hat sich der Mann mehrerer Delikte schuldig gemacht. Einerseits sei es zu sexuellen Handlungen mit Jugendlichen gekommen, andererseits habe er auch verbotenes pornographisches Material hergestellt und gespeichert.
Das Gericht verurteilte ihn wegen dieser Delikte zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von drei Jahren und einer stationären Massnahme. Die Anklage hatte vier Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung 21 Monate.
Mit sechs männlichen Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren sei es zu sexuellen Handlungen gekommen, urteilte das Gericht. Dabei habe der Mann die jungen Männer an den Genitalien berührt oder sie oral befriedigt. Zuvor hatte er sie mit Alkohol und Videospielen in seine Wohnung gelotst.
Mit dieser Verurteilung wird eine bereits früher gesprochene bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten nun ebenfalls vollzogen. Auch dabei ging es um sexuelle Handlungen mit Jugendlichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.