Der Mann will sich vor Bundesgericht gegen die Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung wehren. Sein Anwalt bestätigt gegenüber Radio SRF einen Bericht von «Radio 32». So beantrage er für seinen Mandanten eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung ohne Tötungsabsicht.
Damit möchte der heute 24-jährige Täter wohl vor allem der Verwahrung nach Verbüssen der Haftstrafe entgehen. Das Solothurner Obergericht hatte diese ausgesprochen, da es die Tat als besonders hinterhältig und feige taxierte (siehe Artikel rechts).
Der Mann war an der Fasnacht 2010 vor dem Solothurner Schulhaus Kollegium in eine Schlägerei verwickelt. In deren Verlauf zückte er einen Schraubenzieher und stach einem anderen Mann zwei Mal mit Wucht in den Kopf. Das Opfer, ein heute 34-jähriger Mann, trug bleibende Schäden davon.