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Unternehmenssteuerreform III Solothurner Regierung will sozial verträgliche Steuerreformen

Die Solothurner Regierung will drei Volksaufträge der SP im Sinne eines Prüfungsauftrages entgegennehmen. Bei einer Neuauflage der Unternehmenssteuerreform USR III sollen die Anliegen der drei Aufträge geprüft werden. Keine Chance wird allerdings eine Erhöhung der Vermögenssteuern haben.

Die Solothurner Regierung schlägt dem Kantonsrat vor, die drei Volksaufträge der SP als Prüfungsaufträge entgegenzunehmen. Sie will die Anliegen bei einer neuen Auflage der Unternehmenssteuerreform III prüfen.

Was die Volksaufträge wollen:

  • Kaufkraft der Familien stärken: u.a. mit höhren Familien- und Kinderzulagen und mehr Prämienverbilligungen.
  • Arbeitsplätze sichern mit einem Bildungsfonds
  • Mehr Steuergerechtigkeit: u.a. mit einer Erhöhung der Vermögenssteuer.

Die Solothurner Regierung will die Forderungen der SP prüfen, sobald eine neue Auflage der USR III vorliegt. In einem Punkt signalisiert die Regierung aber kein Verständnis: «Einer Erhöung bzw. Verdoppelung der Vermögenssteuer stehen wir indessen skeptisch gegenüber», schreibt die Regierung in einer der Antworten zu den drei Volksaufträgen, die sie am Dienstag veröffentlicht hat.

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