Darum geht es bei der Steuerreform
Die Kantone können heute Steuergeschenke an Firmen verteilen, wenn diese zum Beispiel in den Kanton ziehen, neue Fabriken bauen und damit neue Arbeitsplätze schaffen. Auf internationalen Druck hin will der Bund diese Steuergeschenke abschaffen.
Im Gegenzug dafür sollen mit der Unternehmenssteuerreform III (kurz: USR III) die Kantone ihre Gewinnsteuern senken können - es gibt dafür Ausgleichszahlungen vom Bund. Daneben gibt es weitere Instrumente für die Kantone, um ihre Firmensteuern attraktiv zu gestalten.
Am 12. Februar wird nur über das Bundesgesetz abgestimmt. Es gibt den Rahmen vor. Die Kantone können ihre Steuerpolitik aber individuell gestalten. Dabei zeigen sich grosse Unterschiede, wie das Beispiel der Kantone Aargau und Solothurn beweist.
Das will die Solothurner Regierung
- Finanzdirektor Roland Heim (CVP) hat bereits im letzten Jahr eine Vorwärtsstrategie verkündet. Der Kanton Solothurn soll seine Gewinnsteuern massiv senken .
- Die Regierung erhofft sich damit langfristig neue Firmen und neue Arbeitsplätze und damit wieder mehr Steuereinnahmen. Dazu sollen auch weitere Massnahmen dienen wie der Ausbau von attraktiven Wohnlagen und Verkehrsinfrastruktur. Diese begleitenden Massnahmen sind allerdings noch wenig konkret.
- Finanziell sei die Strategie riskant, wie linke Kritiker monieren. Kurzfristig verlieren Kanton und Gemeinden 130 Millionen Franken . Noch unklar ist, wie genau die Ausfälle in der Staatskasse ausgeglichen werden können. Die Regierung nimmt aber vorläufig bewusst auch Defizite in Kauf. Diese Strategie wird von Wirtschaftsverbänden, bürgerlichen Parteien und vielen Gemeinden begrüsst. ( Reaktionen im Detail)
- Über die Solothurner Steuerstrategie gibt es voraussichtlich im Sommer 2018 eine kantonale Volksabstimmung .
Das will die Aargauer Regierung
- Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) gibt sich im Moment noch bedeckt und hat erst grobe Eckpfeiler der Aargauer Umsetzung mitgeteilt.
- Auch im Aargau will man Gewinnsteuern senken - aber nicht nur für grosse Firmen und voraussichtlich in moderatem Rahmen.
- Dieth betont gegenüber SRF, dass er Privatpersonen nicht zusätzlich belasten wolle.
- Die Aargauer Regierung will erst nach der Abstimmung vom 12. Februar mit Verbänden, Gemeinden und Anderen über die konkreten Pläne diskutieren. Man müsse viele Interessen berücksichtigen, sagt Dieth.
- Auch im Aargau könnte es im Herbst 2018 noch eine kantonale Volksabstimmung geben.
Das sagen die Kritiker
- Die Solothurner Regierung wird dafür kritisiert, dass sie zu früh kommuniziert habe. Sie gefährde mit ihrer offensiven Information über die möglichen Steuerausfälle die Abstimmung zur Steuerreform, heisst es aus bürgerlichen Kreisen.
- Der Umfang der Steuersenkung sei relativ klar, mögliche Ausgleichsmassnahmen aber noch völlig offen, sagen linke Kritiker.
- Finanzdirektor Heim kontert: Die Regierung sei bereits mit Verbänden und Gemeinden im Gespräch. Das könne man nicht verschweigen. Auch gab es Vorstösse im Parlament, die mehr Informationen zu möglichen Folgen der USR III verlangten. «Hätten wir nichts gesagt, hätte das wohl noch mehr Vorwürfe gegeben.»
- Die Aargauer Regierung wird genau dafür kritisiert, dass sie zu wenig kommuniziert habe. Man kaufe «die Katze im Sack», sagte der Gewerbeverbandspräsident kürzlich, weil man über die Auswirkungen der USR III noch nichts wisse.
- Finanzdirektor Dieth kontert: Man könne nicht kantonale Ausführungsgesetze planen, bevor das Bundesgesetz überhaupt gilt bzw. die Verordnungen ausgearbeitet seien. Es brauche einen «sauberen, transparenten, demokratischen Prozess».
Mehr zur USR III
Beide Kantonsregierungen müssen also Kritik einstecken im Zusammenhang mit der umstrittenen Steuerreform. Beide Kantonsregierungen haben offenbar unterschiedliche Pläne und unterschiedliche Kommunikationsstrategien.
Allerdings wollen beide Kantonsregierungen, dass das Stimmvolk die Unternehmenssteuerreform annimmt. Am 12. Februar wird klar, welche Strategie das Stimmvolk weniger oder mehr überzeugen konnte.