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Solothurner Sextortion-Fall 7 Monate Gefängnis wegen sexueller Nötigung Minderjähriger

  • Der Mann hatte mindestens vier minderjährige Mädchen zwischen 13 und 17 Jahren erpresst.
  • Sie machten Nacktfotos von sich und schickten sie im Herbst 2013 dem damals 28-Jährigen, den sie aus dem Internet kannten.
  • Sobald der Mann die Nacktbilder hatte, erpresste er die Mädchen. Er verlangte weitere, zum Teil sehr intime Fotos, ansonsten würde er die Nacktbilder an die Facebook-Freunde der Mädchen verschicken, drohte er.
  • Das ist strafbar. Das Solothurner Obergericht spricht 30 Monate Freiheitsstrafe, 7 Monate davon unbedingt (Gefängnis).

Das ist Sextortion

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«Sexting» bezeichnet den Austausch selbst produzierter intimer Fotos von sich oder anderen via Internet oder Smartphone. «Sextortion» ist eine Form der Erpressung in Zusammenhang mit Sexting. Jemand beschafft sich unter einer falschen Identität freizügige Bilder und droht, sie zu veröffentlichen, um noch mehr Bilder, Geld oder ein Treffen mit dem Opfer zu erzwingen.

Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 12 Monate unbedingt. Anklage und Verteidigung zogen das Urteil an die nächste Instanz weiter. Das Obergericht urteilte am Dienstagabend nun etwas milder. Es sprach 7 Monate statt 12 Monate Gefängnis aus.

Verurteilt hat das Gericht den Mann wegen sexueller Nötigung, Nötigung, sexuellen Handlungen mit Kindern und Pornografie. Zudem sagt das Obergericht, dass der Täter eine Psychotherapie machen muss. Falls der Verurteilte die Therapie nicht antritt, muss er die gesamte Strafe absitzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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