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Verbotene Sex-Darstellungen Mehr Porno-Delikte bei Jugendlichen

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer Jugendanschwaltschaften registrieren eine starke Zunahme von Ermittlungen wegen verbotener Pornografie bei Jugendlichen.
  • Jedes fünfte Verfahren betrifft Jugendliche, die selbst Videos mit sexuellen Handlungen gedreht haben.
  • «Die Verfehlungen nehmen zu» , berichtet der Leiter der Aargauer Jugendanwaltschaft.

Im Kanton Zürich wird die Verbreitung verbotener Sexdarstellungen unter Jugendlichen zu einem immer grösseren Problem.

In den Jahren 2013 bis 2015 haben die dortigen Jugendanwaltschaften gegen mehr als 200 Jugendliche Strafverfahren wegen verbotener Pornografie geführt, berichtet die «NZZ am Sonntag». In den drei Jahren davor seien es erst zwei Dutzend Verfahren gewesen. Das Blatt beruft sich bei seinen Angaben auf eine Erhebung der Zürcher Oberjugendanwaltschaft.

Wir gehen davon aus, dass es daneben eine grosse Dunkelziffer gibt und dass diese Verfehlungen zunehmen
Autor: Hans Melliger Leiter der Aargauer Jugendanwaltschaft

Ein ähnliches Bild zeige sich im Kanton Aargau: Die dortige Jugendanwaltschaft habe 2015 gegen 28 Jugendliche Strafverfahren wegen verbotener Pornografie geführt. 2016 seien es bereits 58 gewesen.

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Hans Melliger, Leiter der Aargauer Jugendanwaltschaft, ist alarmiert. «Wir gehen davon aus, dass es daneben eine grosse Dunkelziffer gibt und dass diese Verfehlungen zunehmen», erklärt der dem Blatt gegenüber. Andere Jugendanwaltschaften hätten diese Entwicklung bestätigt.

Porno-Videos in Klassen-Chats

Fast die Hälfte der Jugendlichen, gegen die im Kanton Zürich ermittelt wurde, hätten professionelle Porno-Videos in Chats gestellt, einige sogar in Klassen-Chats, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt – Klassen-Chats dienen in der Regel zum Austausch von Hausaufgaben und Prüfungsvorbereitungen.

In rund zwanzig Prozent der Verfahren hätten Jugendliche selbst Videos mit sexuellen Handlungen gedreht. In weiteren zwanzig Prozent wurden diese gegen den Willen der Betroffenen im Netz veröffentlicht, berichtet die Zeitung weiter. All diese Handlungen seien gemäss Jugendstrafrecht verboten.

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