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Aargau Solothurn St. Ursen-Brandstifter könnte wieder in Therapie kommen

Anfang 2011 hat ein Mann in der Solothurner St. Ursen-Kathedrale Feuer gelegt. Unter anderem dafür wurde er in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen. Der Kanton will ihn nun verwahren, weil er sich der Therapie verweigere. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern könnte ihn theoretisch wieder einweisen.

Am 4. Januar 2011 legte ein heute 65-jähriger Mann in der Solothurner St. Ursen-Kathedrale Feuer. Er schüttete mehrere Liter Benzin über den Altar und zündete ihn an. Der Sachschaden betrug mehrere Millionen Franken.

Bereits zuvor war der Mann straffällig geworden. Er hatte versucht, in Olten einen Zug entgleisen zu lassen. Zudem stiess er wiederholt Drohungen aus gegen die SBB.

Andere Möglichkeiten als Verwahrung

Für diese Taten verurteilte das Amtsgericht Solothurn-Lebern den Brandstifter zu 14 Monaten Gefängnis, aufgeschoben zugunsten einer stationären Therapie. Dieser verweigerte sich der Mann aber, der Kanton Solothurn beendete die Massnahme im Sommer und forderte eine Verwahrung. Seitdem befindet sich der Täter in Sicherheitshaft.

Audio
Verwahrung für St. Ursen Brandstifter? (14.12.15)
01:10 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 10 Sekunden.

Das Amtsgericht hat beim Prozess aber auch andere Varianten, als eine Verwahrung auszusprechen oder den Brandstifter frei zu lassen. Es könnte erneut eine Therapie anordnen, heisst es beim Gericht auf Anfrage. Zum Beispiel wenn das neue psychiatrische Gutachten zu dieser Empfehlung kommt.

Wenn das Amtsgericht Solothurn-Lebern den Mann nicht verwahren will und auch keine neue Therapie anordnet, dann wird er aber nicht unbedingt auf freien Fuss gesetzt. Bei einem Weiterzug vor die nächste Instanz würde der Brandstifter in Sicherheitshaft genommen, bis ein Gericht innerhalb fünf Tagen über das weitere Vorgehen entscheidet.

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