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Aargauer Clubbetreiber werden stärker in die Pflicht genommen.
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 02.07.2020. Bild: Keystone
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Strengere Corona-Regeln AG/SO Neu gilt Ausweispflicht für Bars und Nachtclubs

  • Wegen der steigenden Corona-Zahlen seit den letzten Lockerungsschritten, verschärfen die Kantone Aargau und Solothurn die Regeln für das Nachtleben.
  • Ab Freitag, 3. Juli gilt für alle Bars- und Nachtclubs ab einer bestimmten Grösse eine Ausweispflicht und die Betreiber müssen eine exakte Präsenzliste führen.
  • Mit der Massnahme möchten die Behörden die Nachverfolgung von Kontakten sicherstellen, damit bei neuen Corona-Ansteckungen die Infektionskette so schnell wie möglich unterbrochen werden kann.
  • Eine Ausweispflicht für Bars und Clubs hat kürzlich schon der Kanton Zürich eingeführt und auch im Kanton Bern hat die Regierung diese Massnahme angekündigt.

Die jüngsten Lockerungsschritte von Mitte Juni hätten zu einer deutlichen Zunahme von Corona-Neuinfektionen geführt. Allein seit dem 24. Juni habe man im Aargau 75 Neuinfektionen registriert und dutzende Personen in Quarantäne geschickt, erläutert Kantonsärztin Yvonne Hummel an einer Medienorientierung am Donnerstag. Weil ein Grossteil dieser Ansteckungen auf das Nachtleben zurückzuführen seien, brauche es hier nun strengere Regeln. Auch der kantonsärztliche Dienst des Kantons Solothurn verweist im Zusammenhang mit der neuen Ausweispflicht auf die Infektionen im Nachtleben.

Fälle wie jener in Spreitenbach, wo sich kürzlich in einer Bar über 20 Personen mit dem Coronavirus angesteckt haben oder in Olten, wo eine infizierte Person Kontakt zu dutzenden anderen Barbesucherinnen und -besuchern hatte, hätten gezeigt, wie wichtig die Nachverfolgung der Kontakte dieser Personen sei. Nur so könne man eine zweite Ansteckungswelle verhindern, betonen die Behörden der beiden Kantone. Allerdings sei dies nur möglich, wenn so viele Angaben wie möglich zu den Gästen einer Bar oder eines Clubs vorlägen, genau das solle die Ausweispflicht nun sicherstellen.

Wo gilt die Ausweispflicht?

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Vorderhand gilt die Ausweispflicht für Bar- und Clubbetriebe, wo sich die Leute vor allem stehend aufhalten und im Lokal unterwegs sind. Restaurants mit einem kleinen Barbereich mit nur wenigen Stehplätzen sind von der Massnahme ausgenommen.

Der Aufwand für die Umsetzung der strengeren Regeln halte sich in Grenzen, sagte der Aargauer Regierungsrat Jean-Pierre Gallati an der Medienkonferenz, da ja bereits heute Kontaktlisten geführt werden müssen. Neu müssen sich die Besucherinnen und Besucher einfach noch mit einem amtlichen Dokument ausweisen.

Die Massnahme helfe auch den betroffenen Betrieben selber, findet Bruno Lustenberger, Präsident von GastroAargau und damit oberster Aargauer Wirt. Auch er war an der Medienkonferenz anwesend und begrüsste die Ausweispflicht als «wohltemperierte Massnahme», welche die Sicherheit der Gäste und das Vertrauen in die Branche verbessere.

Weitere Massnahmen wurden diskutiert

Clubs und Bars direkt zu schliessen, sei zwar diskutiert worden, so Jean-Pierre Gallati. «Wir wollen den Clubs und Bars aber noch eine Chance geben und nicht gleich mit der härtesten Massnahme durchgreifen».

Auch eine Maskenpflicht in Restaurants und im öffentlichen Raum seien intern angesprochen worden. Für solche Massnahmen sei es aber noch zu früh, die Ansteckungszahlen dafür noch zu tief und vor allem seien die Neuansteckungen im Moment hauptsächlich nach Bar- und Clubbesuchen erfolgt. Deshalb konzentriere man sich nun auf diese Szene.

Regionaljournal Aargau Solothurn 17:30 Uhr;

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